Seit 14 Jahren gehört der Seiten-Crash beim
jährlichen ADAC Kindersitztest zum Standard. Genauso lange fordert
der Club, dass dieser Crash zwingende Voraussetzung für die Zulassung
von Kindersitzen wird. Jetzt ist es endlich soweit: Mit
Bekanntmachung des UN-Generalsekretärs tritt rückwirkend zum 9. Juli
2013 eine neue UN-ECE-Regelung in Kraft (ECE-R 129), nach der ein
Kindersitz einen Seitenaufprall-Test bestehen muss, bevor er auf den
Markt kommen darf. Damit konnte der ADAC einen weiteren wichtigen
Sieg für den Verbraucherschutz in Europa erringen: Die bisherige
Regelung nach ECE-R 44 bleibt unverändert parallel bestehen. Eltern,
die noch einen „alten“ Kindersitz im Einsatz haben, können diesen
weiter nutzen.
Die Einführung der neuen Sitze auf dem deutschen Markt wird noch
dauern, da zuerst die Straßenverkehrsordnung bezüglich der neuen
UN-ECE Richtlinie angepasst werden muss. Außerdem gibt es derzeit
noch keine Autos, in die die neuen Sitze eingebaut werden dürften, da
es auch hier einer Zulassung bedarf.
Außerdem neu:
Kinder bis zum Alter von 15 Monaten müssen entgegen der
Fahrtrichtung transportiert werden. Auch diese Regelung gilt nur für
Sitze mit der neuen Zulassung. Das rückwärtige Sitzen ist für kleine
Kinder sicherer, weil der empfindliche Nackenbereich beim Unfall
dadurch besser geschützt ist. Bisher haben Eltern häufig zu früh in
einen vorwärtsgerichteten Sitz gewechselt, weil die aktuell geltenden
neun Kilogramm bei Babys auch bereits ab rund acht Monaten erreicht
werden können.
Der passende Sitz wird anhand der Körpergröße ausgewählt. Eltern
soll es so leichter fallen, den passenden Sitz zu finden. Der ADAC
empfiehlt, während der mehrjährigen Übergangsphase, in der beide
Richtlinien gelten, die Größe und das Gewicht des Kindes beim Kauf
eines Sitzes genau zu kennen.
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Dr. Bettina Hierath
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