Wer einen Führerschein macht, muss Kenntnisse über Sofortmaßnahmen am Unfallort nachweisen. Für den Gesetzgeber ist es damit erledigt, eine Auffrischung der Kenntnisse ist offiziell also nicht erforderlich. Doch nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) haben die meisten Autofahrer längst vergessen, wie Stabile Seitenlage, Mund-zu-Nase-Beatmung, Schocklage oder andere wichtige Erste-Hilfe-Maßnahmen funktionieren. Der KS kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Verpflichtung zur Hilfeleistung zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, die Teilnahme an Wiederholungskursen der „Ersten Hilfe“ aber freiwillig erfolgt.
Bei den Sofortmaßnahmen handelt es sich im Grunde um einfache Handgriffe, die jedoch im Ernstfall bis zum Eintreffen der Rettungsdienste das Leben des Verletzten retten können. Deshalb rät der KS, den Lehrgang „Erste Hilfe“ freiwillig von Zeit zu Zeit – zum Beispiel bei Rotem Kreuz, Johanniter Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund oder Malteser Hilfsdienst – zu wiederholen. Die entsprechenden Anschriften stehen im Internet. Schließlich sollte sich jeder bewusst sein, dass er auch selbst einmal auf die Hilfe anderer angewiesen sein kann.
Der Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) ist mit rund 550.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Mit seinen Töchtern Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen, von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen, die aufgrund von Leistung und Preis viele Rankings in den letzten Jahren gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 170 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei circa 100 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.