Aus Anlass des gestrigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Ausschluss von Vaetern nichtehelicher Kinder von der elterlichen Sorge erklaeren die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler und die familienpolitische Sprecherin Caren Marks:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu begruessen. Denn es betont eines ganz deutlich: Entscheidendes Kriterium ist das Kindeswohl. Daran hat sich alles auszurichten, unabhaengig davon, ob Eltern verheiratet sind oder nicht.
Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile. Der generelle Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge, allein wenn die Mutter dies so will, ist eben nicht unbedingt orientiert am Kindeswohl.
Eine Entscheidung ueber das Sorgerecht sollte jedoch auch ohne Zustimmung der Mutter moeglich sein, wenn das Kindeswohl dies erfordert. Denn weder ist ein Trauschein der Garant fuer die Wahrnehmung der elterlichen Sorge von beiden Eltern noch kann eine solche bei nicht miteinander verheirateten Paaren von vornherein ausgeschlossen werden.
Wenn wir die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Maennern erreichen wollen, muessen wir auch in diesem Zusammenhang weiter denken. Fordern wir mehr Uebernahme der Erziehungsverantwortung durch Vaeter ein, dann heisst dies auch die Gewaehrung von Rechten. Und es gilt die Frage zu beantworten, welche Gruende die Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern rechtfertigen.
Gemeinsam Verantwortung und Sorge fuer das Kind zu uebernehmen, das waere immer der beste Weg.
Nach Auffassung der Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion muss der Gesetzgeber hier das geltende Recht aendern. Ueber den geeignetsten Weg muessen wir im Parlament dann noch diskutieren.
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