Die Opposition fordert, die Rezeptpflicht für die
sogenannte „Pille danach“ abzuschaffen. Dazu erklären der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens
Spahn, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Karin Maag:
„Es ist wichtig, dass wir an der Rezeptpflicht für
Notfallkontrazeptiva festhalten. Die Rezeptpflicht für die sogenannte
„Pille danach“ aufzuheben hilft betroffenen Frauen gerade nicht. Wir
sollten uns davor hüten, die Diskussion ideologisch aufzuladen. Es
geht nicht darum, das Selbstbestimmungsrecht einzuschränken, sondern
darum, die Gesundheit der betroffenen Frauen zu schützen.
Frauen, die befürchten, nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr
schwanger geworden zu sein, brauchen eine kompetente Beratung. In
einem vertraulichen Arztgespräch kann die für den Einzelfall beste
Behandlung gefunden werden. Im Beratungsgespräch kann vorab z.B.
geklärt werden, ob das Notfallkontrazeptivum überhaupt genommen
werden muss, welches Präparat gegebenenfalls geeignet ist oder ob
z.B. die Kupferspirale, die die höchste Sicherheit in der
Notfallverhütung hat, empfohlen werden kann. Eine Rezeptfreiheit ohne
ärztliche Beratung wäre kontraproduktiv und der Gesundheit von Frauen
nicht dienlich.
Von der Rezeptpflicht in Deutschland könnten nur die Medikamente
mit dem Wirkstoff Levonorgestrel befreit werden, die bis zu 72
Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden müssen. Die
neuere Generation der Medikamente des Wirkstoffs Ulipristalacetat
dagegen, die bis zu 120 Stunden später wirksam sind, wären weiter an
die Rezeptpflicht gebunden. Diese kann nur auf europäischer Ebene
aufgehoben werden.“
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