Spahn/Stracke: Zugang zur Krankenpflege- und Hebammenausbildung auch weiterhin nach zehn Schuljahren

Die christlich-liberale Koalition hat am Donnerstag
im Deutschen Bundestag einen Antrag zu „Berufsqualifikation –
Mobilität erleichtern, Qualität sichern“ eingebracht, der sich auf
die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie bezieht. Dazu erklären der
gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens
Spahn, sowie der zuständige Berichterstatter Stephan Stracke:

„Der Zugang zur Krankenpflege- und Hebammenausbildung muss auch in
Zukunft nach einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung möglich
sein. Die Pläne der Europäischen Kommission, die eine zwölfjährige
Schulbildung vorsehen, sind grundfalsch und hätten gravierende Folgen
für die Patientenversorgung in Deutschland: Rund 50 Prozent eines
heutigen Ausbildungsjahrgangs in diesen Berufen wären in Zukunft von
der Ausbildung ausgeschlossen. Dies würde die bislang bestehende hohe
Fachkraftdichte, die die Qualität in der deutschen
Gesundheitsversorgung ausmacht, in Frage stellen. Zum anderen würde
dies den bereits absehbaren Fachkräftemangel in Deutschland extrem
verschärfen . Beides geht zu Lasten der Patienten.

Die Schwelle zur Ausbildung zu erhöhen ist der völlig falsche
Ansatz. Denn entscheidend für die Eignung der Bewerber sind doch die
in der Ausbildung erworbenen beruflichen Kompetenzen und nicht in
erster Linie die Anzahl der besuchten Schuljahre. Unsere
praxisorientierte dreijährige Ausbildung an Pflegeschulen ist
hervorragend, was national wie international anerkannt wird. Darüber
hinaus gibt es für spezielle Aufgaben im Krankenpflegebereich in
Deutschland bereits die Möglichkeit einer Aus- und Weiterbildung auf
Hochschulebene.

Die Frage einer Anhebung der Zugangsvoraussetzungen war wiederholt
Gegenstand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Hier
haben sich alle Fraktionen gegen die Anhebung ausgesprochen. Es wäre
gut, wenn das, was in Deutschland als richtig erkannt wird, auch die
Europaabgeordneten einheitlich vertreten würden. Dies ist
insbesondere bei den Sozialdemokraten nicht der Fall. Die SPD ist nun
gefordert, die deutschen Interessen mit Nachdruck auch in Europa zu
vertreten.“

Hintergrund:

Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung der Richtlinie 2005/36/EG
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des
Binnenmarktinformationssystems (sog. Berufsanerkennungsrichtlinie)
vorgelegt. Die Richtlinie enthält unter anderem eine Änderung bei der
Krankenpflege- und Hebammenausbildung. Bisher setzt die Zulassung zu
diesen Ausbildungen eine zehnjährige allgemeine Schulbildung voraus.
Nach Vorschlag der Kommission soll diese auf zwölf Jahre angehoben
werden. Begründet wird dies mit einer deutlichen Weiterentwicklung
dieser Berufszweige in den letzten Jahren (komplexere Therapien,
weiterentwickelte Technologie). Damit die Schüler auf diese komplexen
Aufgaben vorbereitet seien, müssten sie über eine solide
Allgemeinbildung verfügen, die nur über eine allgemeine Schulbildung
von zwölf Jahren zu gewährleisten sei, heißt es bei der Kommission.

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