Ab 2025 sind große Unternehmen durch die \“Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)\“ der EU gezwungen, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und diesen Prozess umfassend zu dokumentieren. Kleinere Unternehmen sind nicht direkt verpflichtet, können aber betroffen sein, weil entsprechende Pflichten auf sie abgewälzt werden. So müssen kleinere Unternehmen die Erfüllung etwa in Finanzierungsgesprächen mit Banken nachweisen, da Kreditinstitute ebenfalls eine Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführen müssen. Deshalb fordern Handwerksvertreter eine leicht zu erfüllende, bürokratiearme Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeit nachzuweisen.
Das Interview im Wortlaut unter: https://www.dhz.net/reuter
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