Anlaesslich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mangold-Urteil des Europaeischen Gerichtshofs erklaeren der europapolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Axel Schaefer und die stellvertretende europapolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Eva Hoegl:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass das sogenannte Mangold-Urteil des Europaeischen Gerichtshofes
(EuGH) keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzueberschreitung darstellt, ist sehr zu begruessen.
Nur wenn ein sogenannter qualifizierter Kompetenzverstoss durch europaeische Organe und Einrichtungen vorliegt, koennen diese beanstandet werden. Ein solcher Verstoss setzt voraus, dass er „offensichtlich kompetenzwidrig“ ist und zu einer „strukturell bedeutsamen Verschiebung“ im Kompetenzgefuege zwischen Mitgliedstaaten und der EU fuehrt.
Im vorliegenden Fall hat der EuGH seine Kompetenzen nicht ueberschritten. Der EuGH hat einen allgemeinen Grundsatz des Verbots der Altersdiskriminierung entwickelt, doch in der Praxis damit keine neuen Kompetenzen fuer die EU begruendet.
Zugleich wird deutlich, dass die Rechtsprechung des EuGH nicht einseitig zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausfaellt. Im vorliegenden Fall ging es um die Entscheidung, ob ein Arbeitsvertrag, der mit einem aelteren Arbeitnehmer ohne Sachgrund nur befristet geschlossen wurde, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Das EuGH hatte darin eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung festgestellt und damit die europaeische Regelung ueber die deutsche Rechtsprechung gestellt.
Das BVerfG hat die im Lissabon-Urteil festgelegte, europarechtsfreundliche Kontrolle von europaeischen Rechtsakten ausdruecklich bestaetigt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist erfreut, dass dies nun in der Praxis umgesetzt und die Staerkung der Rechte aelterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa durch das BVerfG bestaetigt wurde.
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