Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten
Nationen verabschiedet. Zum 65. Jahrestag erklärt die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:
„Menschenrechte sind universell, unteilbar und unveräußerlich. Sie
sind Ausdruck der unantastbaren Würde des Menschen. Der Rückblick auf
das vergangene Jahr lässt die Sorge um die Wahrung der Menschenrechte
weltweit nicht kleiner werden.
Die Umbrüche im Nahen Osten und in Nordafrika bleiben von hoher
Brisanz. Die Lage der christlichen Minderheiten dort ist prekär. Sie
sind immer wieder Ziel von Angriffen und müssen aufgrund ihres
Glaubens um ihr Leben fürchten. Christen müssen in dieser Region eine
Zukunft haben.
Seit mehr als zwei Jahren nehmen wir mit großer Sorge die
Situation in Syrien und das Leid, das durch den viel zu lange
währenden Bürgerkrieg dort herrscht, zur Kenntnis. Die Lage der
Flüchtlinge, insbesondere für die in die Nachbarländer Libanon,
Jordanien und Türkei geflohenen Syrer, ist kritisch. Deutschland
steht deshalb eindrucksvoll mit 10.000 Aufnahmeplätzen für syrische
Flüchtlinge an der Spitze der aufnahmebereiten Staaten.
Weltweit und auch in Deutschland wurden 2013 vor allem Frauen und
Kinder Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Bei der
Bekämpfung dieser menschenverachtenden Verbrechen, die die
menschliche Würde, den Kern des individuellen Rechts, maßgeblich
verletzen, darf nicht nachgelassen werden. Um Frauen und Kinder
besser schützen zu können, bedarf es dringend der Regulierung der
Prostitution in unserem Land. Das seit über zehn Jahren bestehende
Prostitutionsgesetz hat wesentlich dazu beigetragen, dass Deutschland
zu einem Eldorado für Bordellbesitzer und Menschenhändler geworden
ist.
Die Entwicklung der Menschenrechte und der Demokratie in der
Ukraine geben keinen Anlass, positiv auf das Jahr 2013
zurückzuschauen. Die ehemalige Ministerpräsidentin der Ukraine, Julia
Timoschenko, ist noch immer inhaftiert, trotz der Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Er rügte die Ukraine
für die politisch motivierte Inhaftierung sowie fehlende
rechtstaatliche Grundsätze für die Anordnung der Untersuchungshaft
Julia Timoschenkos im August 2011. Wir unterstützen die Ukrainer
insbesondere in diesen Tagen, von ihrem Recht auf Meinungs- und
Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen, um ihrem Willen, die Ukraine
nicht weiter von europäischen Werten zu entfernen, auf demokratische
Weise Ausdruck zu verleihen.
Mit Besorgnis erfüllt uns ebenfalls die Lage der Menschenrechte in
Weißrussland, das noch immer als einziges europäisches Land die
Todesstrafe verhängt und vollstreckt. Weißrussland widersetzt sich
damit der weltweiten Entwicklung, die Todesstrafe abzuschaffen.
Die Justiz in Russland geht nach wie vor selektiv und
unverhältnismäßig hart gegen Oppositionelle vor. Es mangelt an
Rechtstaatlichkeit. Die Medienfreiheit ist in Russland stark
eingeschränkt.
Wir setzen unsere Menschenrechtspolitik heute und in Zukunft mit
konsequenter Beständigkeit fort.“
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