Steinbach: Christdemokratische Menschenrechtspolitik ist umfassend und engagiert

Im Rückblick auf die Arbeit der
Menschenrechtspolitiker im ersten Jahr dieser Legislaturperiode
erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt:
Menschenrechtspolitik muss umfassend und engagiert sein. Davon lassen
wir uns leiten.

„Menschenrechte weltweit schützen“ – bereits unser erster Antrag
(Drs. 17/257) zu Beginn der 17. Wahlperiode benennt die zentralen
Forderungen der Menschenrechtspolitik für diese Legislaturperiode:

– Todesstrafe und Folter weltweit abschaffen
– Religionsfreiheit voranbringen
– Freiheit vor Diskriminierung
– Presse- und Meinungsfreiheit fördern
– Menschenrechtsschutzmechanismen stärken
– Kinder und Frauen besonders schützen

Dieser „Fahrplan“ der Arbeitsgruppe macht deutlich:
Menschenrechtspolitik greift in alle Politikbereiche ein. Die
Einhaltung der Menschenrechte ist das Fundament für die
demokratische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung eines jeden
Landes.

Der Einsatz für weltweite Religionsfreiheit ist ein
Schwerpunktthema und zentrales Anliegen der CDU/CSU. Insbesondere die
Verbesserung der Lage der christlichen Minderheiten weltweit liegt
uns am Herzen. Mit unserem Antrag „Religionsfreiheit weltweit
schützen“ (Drs. 17/2334) wurde dem in besonderem Maße Ausdruck
verliehen. Religionsfreiheit ist in 64 Ländern der Erde, deren
Bewohner beinahe 70 Prozent der Weltbevölkerung ausmachen, sehr stark
eingeschränkt oder gar nicht existent. Das Christentum mit 200
Millionen Menschen ist die größte verfolgte religiöse Minderheit und
häufig von konkreter Gewalt betroffen. Das Ausmaß der Bedrohung der
christlichen Minderheiten nimmt in Staaten wie Iran, Saudi-Arabien,
Indien, Pakistan, Nigeria und Nordkorea zu. Die Vertreibung
irakischer Christen insbesondere in und um Mosul entsetzt uns seit
Jahren. Eine Verbesserung ihrer Situation ist nicht in Sicht. Das „C“
im Namen unserer Partei steht auch für die Verbundenheit mit den
Christen weltweit. Gleichzeitig ist unsere christliche Solidarität
mit allen diskriminierten religiösen Minderheiten selbstverständlich.

Die Todesstrafe verstößt nicht nur gegen das Recht auf Leben,
sondern auch gegen die Menschenwürde. Sie weltweit abzuschaffen, ist
ein originäres Anliegen der Menschenrechtspolitiker der
Unionsparteien. Unser Antrag „Todesstrafe weltweit abschaffen“ (Drs.
17/2331) richtet sich gegen die Todesstrafe mit all ihren furchtbaren
Praktiken.

Auch das Menschenrecht auf sauberes Wasser hat die Arbeitsgruppe
in dem Antrag „Das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und
Sanitäreinrichtungen – Versorgung weltweit verbessern“ (Drs. 17/2332)
zum Thema gemacht. Derzeit haben weltweit fast 900 Millionen Menschen
keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. 2,6 Milliarden Menschen sind
durch schmutziges Wasser von Seuchen und Tod bedroht. An den daraus
resultierenden Krankheiten sterben mehr Kinder als an Malaria, Masern
und AIDS zusammen. Deshalb unterstreichen wir in unserem Antrag, dass
Wasser in ausreichender Quantität und Qualität Voraussetzung ist, um
in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Ernährungssicherheit
Entwicklungsziele erfüllen und Menschenrechte realisieren zu können.
Wir unterstützen die Bundesregierung, ihre Bemühungen zur
Verbesserung der Versorgung mit sauberem Trinkwasser und mit
Sanitäreinrichtungen in unterversorgten Gebieten und Staaten zu
intensivieren und zu einem Schwerpunktthema der Humanitären Hilfe zu
machen.

Im Frühjahr haben wir bei unserer Klausurtagung „Afghanistan –
Menschenrechte auf dem Weg zur Übergabe in die Verantwortung“ den
Focus auf die Situation der Frauen und Kinder in der afghanischen
Gesellschaft gerichtet. Es war unser Anliegen, sowohl die Geschichte
und die Traditionen vor dem Hintergrund des Islam zu betrachten, als
auch den tatsächlichen gegenwärtigen Stand der Menschenrechte zu
erfahren.

Auch die Situation der Frauen und Kinder islamischen Glaubens in
Deutschland muss beobachtet werden. Integration ist eine
Schlüsselaufgabe. Um die integrationspolitischen Defizite der letzten
Jahrzehnte zu beheben, bedarf es zuerst der Problemakzeptanz, danach
der genauen Analyse und letztlich der konsequenten Durchsetzung
gefundener Lösungen. Dieser Aufgabe stellen wir uns gemeinsam mit der
Bundesregierung.

Länderschwerpunkte unserer Arbeit für dieses und das kommende Jahr
sind der Iran, Afghanistan und Pakistan. Weiterhin bleiben China,
Russland, Nordkorea und Kuba im Focus unserer Menschenrechtspolitik.“

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