Steinbach: Existenzkampf des Klosters Mor Gabriel spitzt sich zu

Das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel hat
seinen jahrelangen Rechtsstreit gegen das Schatzamt der Türkei
verloren. Damit verliert das Kloster Besitzrechte an rund 28 Hektar
Land. Dies bestätigt der Anwalt des Klosters, Herr Rudi Sümer. Dazu
erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

„Die Niederlage für das Kloster Mor Gabriel vor dem
Berufungsgerichtshof in Ankara ist nicht nur ein Rückschlag für das
Kloster, sondern für die gesamte syrisch-orthodoxe Gemeinschaft in
der Türkei.

Der Kampf des Klosters gegen seinen Untergang spitzt sich damit
deutlich zu. Besonders bizarr ist, dass Steuerbelege, die in erster
Instanz vor Gericht noch zu Gunsten des Klosters berücksichtigt
wurden, vor dem Berufungsgerichtshof in Ankara keine Berücksichtigung
fanden.

Es fragt sich, ob dieses Urteil nicht politisch motiviert sein
könnte und sich bewusst gegen die christliche Minderheit in der
Türkei richtet. Daher sollte das Kloster nach Auswertung der
schriftlichen Urteilsbegründung vor das türkische Verfassungsgericht
oder vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg
ziehen.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de