In dieser Woche wurde das Berufungsurteil gegen den
iranischen Menschenrechtsanwalts Abdolfattah Soltani verkündet. Dazu
erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe, Erika Steinbach und der aus Nürnberg stammende
Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Frieser:
„Das Berufungsurteil ist empörend. Es ist rein politisch motiviert
und hält keinem rechtsstaatlichen Maßstab stand. Besonders
heuchlerisch ist die Senkung der Haftdauer von 18 auf 13 Jahre. Es
soll vorgaukelt werden, das Berufungsgericht hätte das
erstinstanzliche Urteil noch einmal abgewogen. Tatsächlich zeigt das
Regime in Teheran wieder einmal sein menschenverachtendes Gesicht und
will einen profunden Kritiker der iranischen Zustände dauerhaft
mundtot machen.
Schon jetzt ist Abdolfattah Soltani aufgrund der hygienischen
Zustände in der Haft ernsthaft erkrankt. Die Verlegung in ein weit
von der Hauptstadt entferntes Gefängnis würde darüber hinaus den
bislang schon zu stark begrenzten noch wöchentlich möglichen Kontakt
mit der Familie faktisch unmöglich machen.
Unter Beachtung der Menschenrechtsstandards, denen sich der Iran
als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und
politische Rechte selbst unterworfen hat, wäre die einzig richtige
Entscheidung ein Freispruch und die sofortige Freilassung Abdolfattah
Soltanis gewesen.“
Hintergrund:
Seit September 2009 ist der iranische Rechtsanwalt und Träger des
Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises Abdolfattah Soltani
im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert. Die Anklagevorwürfe die zu
seiner Verurteilung führten, lauteten auf Gründung eines
Menschenrechtszentrums, Verbreitung von regimefeindlicher Propaganda,
Versammlung und Verdunkelung gegen die nationale Sicherheit und
Annahme einer „ungesetzlichen“ Auszeichnung. Das Berufungsurteil
setzte die Strafe von 18 Jahren Haft auf 13 Jahre in Haft herab.
Jedoch soll der Menschenrechtler in ein über 1.300 Kilometer von
Teheran entferntes Gefängnis verbracht werden“.
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