Laut Studien sind im Einzelhandel für die Hälfte des Schadens zwar unehrliche Kunden verantwortlich, jedoch ist aber noch ein Viertel der Diebstähle den eigenen Mitarbeitern an zu lasten. Auch wenn das Unternehmen nicht zum Einzelhandel zählt, kann von einer ähnlichen Quote ausgegangen werden in einigen speziellen Branchen, sogar von höheren Quoten.
Um diesem entgegenzuwirken, ist es empfehlenswert, den Mitarbeitern die Kosten, die durch Schwund entstehen sind, offen zu legen. Weitere sinnvolle Maßnahmen sind, den Diebstahl zu erschweren, indem zusätzliche Qualitäts- und Warenkontrollen durchgeführt werden und die Mitarbeiter zum verantwortungsvolleren Umgang mit Betriebsmitteln zu motivieren, indem man sie beispielsweise an Einsparungen beteiligt.
Nichtsdestotrotz entstehen Unregelmäßigkeiten und Schwachstellen in Betrieben und diese gilt es aufzudecken. Hierzu ist in der Regel professionelle Hilfe empfehlenswert. So wissen beispielsweise die eingeschleusten Detektive der Detektei Lentz® (http://www.lentz-detektei.de) nach einem meist zweiwöchigen Einsatz sehr genau, welche Mitarbeiter ihre Arbeit ernst nehmen und wem man Vertrauen schenken kann. Die Auftraggeber der Detektei Lentz® erhalten täglich einen lückenlosen, schriftlichen Tätigkeitsbericht, der durch eine umfassende visuelle Beweissicherung ergänzt ist und den Mandanten der Detektei täglich sofort online übermittelt wird.
Grundsätzlich werden bei der Detektei Lentz® immer geprüfte Detektive (ZAD) bzw. künftig ZAD geprüfte Privatermittler (IHK-zertifiziert) mit entsprechender Vorbildung eingesetzt, die sich möglichst schnell in den jeweiligen betrieblichen Ablauf integrieren können. Diese Detektive sind darüber hinaus psychologisch so geschult und ausgebildet, dass ihnen die Kontaktaufnahme zu ihren neuen Kollegen, den Mitarbeitern des auftraggebenden Unternehmens, leicht fällt.
Die Detektive der Detektei Lentz® waren in der Vergangenheit schon in den verschiedensten Branchen höchst erfolgreich. Z.B. in Unternehmen der Metallindustrie, des Bergbaus, der Hauswirtschaft, der Alten- und Krankenpflege, der Luft- und Raumfahrt und der Automobilindustrie.
Aktuelle Fallbeispiele aus den Ermittlungsakten der Detektei Lentz® sind nachzulesen unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de.
Da durch die Datenschutzaffären der vergangenen Jahre die Öffentlichkeit hinsichtlich der Mitarbeiterbeobachtung und Einschleusungen entsprechend sensibilisiert ist, ist ein professioneller Umgang mit diesem Thema dringend zu empfehlen. Kein Unternehmen will in diesem Zusammenhang negativ in der Presse erwähnt werden.
Vor diesem Hintergrund sind insbesondere folgende Fragen zu klären:
Kann ein Unternehmen eine Detektei einschalten, um Mitarbeiter zu kontrollieren?
In welchem Umfang dürfen Mitarbeiter überwacht werden?
Was ist als Beweismittel vor dem Arbeitsgericht notwendig und was ist sogar verboten?
Diese Fragen sind grundsätzlich nicht pauschal, sondern immer einzelfallabhängig zu beantworten. Nähere Informationen hierzu hat die Detektei Lentz® auf ihrer Spezialseite „Was ist erlaubt bei Mitarbeiterbeobachtung?“ zusammengestellt: http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/mitarbeiterbeobachtung. In einem kostenlosen Beratungsgespräch können diese Fragen auch unter der kostenfreie Servicerufnummer 0800-8833311 beantwortet werden.