Steuerliche Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer / Gesetzliche Einschränkungen nun auch politisch auf dem Prüfstand

Seit dem Jahr 2007 können die Kosten für
häusliche Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich abgezogen werden,
wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit ist.
Von der Einschränkung sind vor allem Lehrer und
Außendienstmitarbeiter nachteilig betroffen. Denn diese sind auf ihre
häuslichen Arbeitszimmer angewiesen, weil sie für die Vor- und
Nachbereitung der Lehr- oder Reisetätigkeit keinen Büroarbeitsplatz
in der Schule bzw. im Betrieb haben.

Steuerrechtler haben schon früh darüber diskutiert, ob es wirklich
rechtens sein kann, dass die Kosten für ein zwangsläufig benötigtes
Arbeitszimmer nicht mehr abziehbar sein sollen. Im Mai 2009 erachtete
das Finanzgericht Münster in einem Lehrerfall das Abzugsverbot für
häusliche Arbeitszimmer jedenfalls dann für verfassungswidrig, wenn
für eine pflichtbestimmte berufliche Tätigkeit kein anderer
Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Da das Finanzgericht über Fragen
des Verfassungsrechts nicht selbst urteilen darf, hat es den Fall dem
Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dessen Entscheidung wird nun mit
Spannung für das Spätjahr 2010 erwartet.

Der künftige Richterspruch betrifft auch die Arbeitszimmer von
Außendienstlern. Diese haben nun sogar Rückendeckung vom
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bekommen. Nach einer
Eingabe hat der Ausschuss am 16. Juni beschlossen, sich beim
Finanzministerium dafür einzusetzen, dass Außendienstmitarbeiter ihre
häuslichen Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzen können. Damit
wollen die im Ausschuss tätigen Parlamentarier die Bundesregierung
auf das Problem aufmerksam machen. „Diese neue Auffassung ist
erfreulich und überraschend zugleich“ kommentiert Jörg Strötzel,
Vorstandsvorsitzender des größten deutschen Lohnsteuerhilfevereins
VLH. Denn die vorherige Regierungskoalition hat sich dieses Problem
aus Gründen der Haushaltskonsolidierung ganz bewusst selbst
geschaffen, weiß Strötzel zu berichten.

Sollte da vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts etwa noch
ein politisches Umdenken beginnen?

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut fast
500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert –
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden.

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