Zu viel neue AÜG-Bürokratie, kein erkennbarer Vorteil für Zeitarbeitskräfte und illusionsbehaftete Annahme einer Übernahmeautomatik. Dieses neue Gesetz hat nicht den Namen Reform verdient“, kritisierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz das vom Bundestag in der letzten Woche beschlossene Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Nunmehr bleibe zu hoffen, dass sowohl die Bundesagentur für Arbeit in den neu zu erlassenen Durchführungsanweisungen als auch die Tarifparteien der Einsatz- und Zeitarbeitsbranche gemeinsam versuchen werden, vorhandene Auslegungsprobleme sowie die gesetzlichen Öffnungsklauseln praxisgerechter auszugestalten. Da auch die (Schein-)Werkvertragsbestimmungen in der Endphase des parlamentarischen Beratungsverfahrens noch einmal in Sachen ?Widerspruchsrecht“ stärker reguliert worden seien, werden in Zukunft möglicherweise viele Nutzer flexibler Drittpersonaleinsätze schon aus ?Compliance-Gesichtspunkten“ bzw. sonst drohenden harten Sanktionen bei unklarer Grenzziehung eher auf Zeitarbeit als auf Werkverträge setzen“, prophezeite Stolz. Denn Zeitarbeit bleibe gerade bei zunehmender Digitalisierung und globalisierten, volatilen Märkten ein sinnvolles Flexibilisierungsinstrument für die Wirtschaft, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und arbeitsplatzsuchenden Menschen sichere Chancen zu vermitteln.
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