Straffreiheit bei Selbstanzeige von Steuerhinterziehung kuenftig aufheben

Zur Anhoerung des Finanzausschusses zur Bekaempfung der Steuerhinterziehung erklaeren die finanzpolitische Sprecherin Nicolette Kressl sowie der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:

Die Berechtigung der Straffreiheit bei Selbstanzeige einer vorsaetzlich begangenen Steuerhinterziehung wurde in den vergangenen Monaten parteiuebergreifend infrage gestellt. Selbst die Union hat inzwischen erkannt, dass die straffreie Rueckkehr zur Steuerehrlichkeit zur kalkulierten Ausstiegsoption mancher Hinterziehungsstrategie geworden ist. Doch waehrend die SPD-Bundestagsfraktion die Streichung des Paragraphen 371 Abgabenordnung (AO) fordert, glaubt die schwarz-gelbe Koalition noch, diese Regelung „verbessern“ zu koennen.

Die Anhoerung des Finanzausschusses hat bestaetigt, dass die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige rechtlich moeglich waere. Die dauerhafte Akzeptanz dieses Privilegs fuer die Straftat Steuerhinterziehung wurde deutlich infrage gestellt.

Die Vorschlaege der Laenderfinanzminister zur Verschaerfung des Paragraphen 371 trafen auf ein sehr geteiltes Echo. Einig aber waren sich die Sachverstaendigen, dass der Anreiz zur Selbstanzeige jedenfalls dann entfaellt, wenn sich die Steuerpflichtigen ihrer strafbefreienden Wirkung nicht mehr sicher sein koennen. Einige der erwogenen Massnahmen konterkarieren damit klar das erklaertermassen vorrangig fiskalische Interesse der Laenderfinanzminister am Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige.

Deshalb wird sich die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin dafuer einsetzen, dass die Straftat Steuerhinterziehung kuenftig nicht mehr straffrei bleibt, dabei den Taetern aber eine letzte Frist fuer eine Rueckkehr zur Steuerehrlichkeit einraeumen.

Kurzfristig werden wir darauf hinwirken, dass im Interesse der Steuerverwaltung zumindest die Rechtsunsicherheiten aufgrund der juengsten BGH-Rechtsprechung beseitigt werden. Und alle etwaigen Neuregelungen muessen zuegig auf ihre Wirkungen hin evaluiert werden.

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