Heute bringen die Regierungsfraktionen den Entwurf
eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in
den Deutschen Bundestag ein. Dazu erklärt der familienpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max
Straubinger:
„Heute ist ein guter Tag für die contergangeschädigten Menschen in
unserem Land. Mit unserem Gesetzentwurf verbessern wir deutlich die
finanzielle Unterstützung für die rund 2.700 Leistungsberechtigten
nach dem Conterganstiftungsgesetz. Wir greifen die Ergebnisse des vom
Deutschen Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode initiierten
Forschungsprojekts zur Lebenssituation contergangeschädigter Menschen
auf. Die Studie hat gezeigt, dass der Verlust von Fähigkeiten und
Fertigkeiten der Betroffenen in den letzten Jahren stark zugenommen
hat und dringender Handlungsbedarf besteht, um eine angemessene und
zukunftsorientierte Unterstützung der älter werdenden Betroffenen zu
sichern. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die Verabredung der
Koalition um, 120 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung zu
stellen, und sorgen dafür, dass das zusätzliche Geld rasch bei den
Betroffenen ankommt.
Konkret erhöhen wir die monatlichen Conterganrenten rückwirkend ab
dem 1. Januar 2013 von derzeit maximal 1.152 Euro auf bis zu 6.912
Euro. Künftig werden alle Leistungen ausländischer Staaten an
contergangeschädigte Menschen auf die Leistungen der
Conterganstiftung – mit Ausnahme der jährlichen Sonderzahlungen –
angerechnet, um Doppelleistungen zu vermeiden. Unterhaltsansprüche
contergangeschädigter Menschen gegen nahe Angehörige gehen im
Bedarfsfall in Zukunft nicht mehr auf den Träger der Sozialhilfe
über, weil die nächsten Angehörigen durch ihre Betreuung und Pflege
oftmals bereits ohnehin erheblich belastet sind. Mit unseren
Gesetzentwurf leisten wir einen wichtigen Beitrag, die Folge- und
Spätfolgen der Betroffenen durch die sehr schmerzhaften Auswirkungen
ihrer Behinderung wenigstens finanziell zu lindern.“
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