Privatdozent Dr. Jan Schnellenbach hat in einer
Studie nachgewiesen, dass eine gesetzliche Sparregel zum Abbau des
Schuldenstands der öffentlichen Haushalte beitragen kann. Dies wäre
ein weiter reichender Effekt als das bloße Senken der Schuldenquote
durch die grundgesetzliche Schuldenbremse, die 2016 in Kraft tritt.
Mit der Sparregel würden die für ein Haushaltsjahr zulässigen
Ausgaben an die vergangenen tatsächlichen Einnahmen (ohne
Nettokreditaufnahme) des Bundes gekoppelt, schreibt Schnellenbach in
dem Papier für das Liberale Institut der Friedrich-Naumann-Stiftung
für die Freiheit. Gäbe es die Sparregel, wären Versuche der
Fachminister, ihren Finanzminister zu insgesamt höheren Ausgaben zu
drängen, von vornherein zum Scheitern verurteilt. An deren Stelle
träte ein horizontaler Wettbewerb der Ministerien um das vorhandene
Geld
Ein so zu erreichender schneller Schuldenabbau ist, so
Schnellenbach, „nicht nur finanzpolitisch klug, sondern auch aufgrund
von Fairnesserwägungen geboten.“ Zwar seien derzeit die Zinslasten im
Budget relativ gering, jedoch nur wegen des historisch niedrigen
Zinsniveaus, das besonderen Umständen geschuldet ist.
Dr. Jan Schnellenbach ist Geschäftsführender Forschungsreferent am
Walter-Eucken-Institut, Freiburg i.Br. und Privatdozent an der
Heidelberger Universität.
Die Studie mit dem Titel „Von der Schuldenbremse zur Sparregel“
sowie eine kurze Zusammenfassung finden Sie unter presse.freiheit.org
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