3000 Euro sind es geworden, ein eher
symbolischer Betrag. Die deutschen Gerichte blieben in dem Fall –
auch bei der Bestrafung der Beamten – stets an der untersten Grenze.
Weniger ging nicht, weil Prozesshansel Gäfgen sonst wieder den Gang
nach Straßburg hätte antreten können. Sollten die 3000 Euro dazu
beitragen, dass es nun reicht und dem wehleidigen Kindsmörder keine
weiteren Klagen mehr einfallen, dann ist das Geld gut angelegt.
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