Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die
scheidende Justizministerin, kann sich über einen späten Triumph
freuen. Alles deutet darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof die
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklären
wird. Leutheusser-Schnarrenbergers Feldzug gegen das Sammeln von
Daten unbescholtener Bürger wird aber kein finaler Erfolg beschieden
sein. Auf europäischer Ebene zeichnet sich vielmehr ein Kompromiss
ab, der die Vorratsdatenspeicherung in strikten Grenzen ermöglicht.
Die große Koalition plant eine Regelung mit noch strengeren Auflagen.
Alles in allem hat sich das Engagement der Datenschützer also
gelohnt. Der Verzicht auf jegliche Vorratsdatenspeicherung würde
einer Kapitulation vor Schwerkriminellen und Terroristen
gleichkommen. Das kann nicht im Sinne der Bürger sein, die sich außer
Respekt vor ihrer Privatsphäre auch Sicherheit wünschen.
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