Natürlich ist jedem Profianleger klar, dass
Aktien Risikopapiere sind, die auf Hiobsbotschaften wie im Fall VW
mit Kurseinbrüchen reagieren. Darum geht es aber nicht. Es geht um
die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für die Veröffentlichung einer
Mitteilung ist. Allgemeingültige Regeln aufzustellen, ist leider so
gut wie unmöglich. Aber im Fall VW spricht viel dafür, dass zu spät
informiert wurde. Gewiss, so lange dies kein Richter in einem Urteil
festhält, kann sich VW gelassen geben. In Anbetracht der drohenden
Zahlungen bleibt dem Konzern aber gar nichts anderes übrig, als auf
die Gerichte zu hoffen. Die Bereitschaft zu Vergleichsverhandlungen
würde als Schuldeingeständnis gewertet.
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