Entlassung muss folgen
Dass Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid seinen derzeit in
Russland weilenden Spitzenbeamten Daniel Rousta noch einmal anhören
will, ehe er über ihn entscheidet, ist zu verstehen. Alles andere
aber als eine Entlassung wäre unverständlich. Die Opposition hat
unwidersprochen belegt, dass die bisher bekannt gewordenen
unsäglichen Facebook-Äußerungen des vor dem amtlichen Großen
Landeswappen posierenden Herrn Ministerialdirektors mitnichten ein
Einzelfall sind. Ganz offenkundig ist der zum Dank für seine
Wahlkampfhilfe für Nils Schmid ins spitzenmäßig besoldete Amt
gehievte Sozialdemokrat überfordert, den Anforderungen, die an diese
herausragende Funktion zu stellen sind, gerecht zu werden. Beamte,
die Dienstliches und Privates nicht zu trennen vermögen, die statt
sich mit vollem Einsatz ihrer Aufgabe zu widmen, lieber mit
vermeintlich amtlicher Rückendeckung den politischen Gegner verhöhnen
und andere Angriffspunkte bieten, verletzten ihre Pflichten, schaden
dem Ansehen des Landes und sind deshalb untragbar. Gerade auch dann,
wenn sie als politische Beamte Vorbildfunktion haben. Für Rousta gilt
das im übrigen doppelt, wenn man an die rechtlich zulässige, im
konkreten Fall aber gänzlich grundlose und deshalb äußerst
fragwürdige Entlassung des Freiburger Regierungspräsidenten zum 1.
April denkt.
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