Recht auf einen Vater
Willkommen in der Realität: Mit seinem Sorgerechts-Urteil hat das
Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor eine Gesetzeslage
geschoben, die noch auf der Annahme fußt, die Mutter allein wisse
schon am besten, was gut für das Kind sei. Bei Geburten ohne
Trauschein hatten gegen ihren Willen die Väter bislang keine Chance,
am Sorgerecht teilzuhaben. Damit sprach der Gesetzgeber ledigen
Vätern den Willen ab, nicht nur Erzeuger, sondern tatsächlich auch
Vater zu sein. Ein krasser Fall von Diskriminierung. Sicher gibt es
Väter, die unüberlegt Kinder zeugen, es danach nicht gewesen sein
wollen und schon den Unterhalt verweigern. Es gibt aber auch Väter,
die ihre Kinder mit aufwachsen sehen wollen und sie dabei
unterstützen wollen – unabhängig davon, ob sie mit der Mutter
zusammenleben oder verheiratet sind. Es gibt sogar immer mehr davon,
allein deshalb, weil die Zahl der in losen Kurzbeziehungen gezeugten
Kinder steigt. Es gibt auch Mütter, die aus egoistischen Gründen dem
Vater das Sorgerecht verweigern, etwa weil sie ihm nicht ständig über
den Weg laufen oder sich mit ihm nicht auseinandersetzen wollen. Das
ist nicht die Mehrheit, aber es sind auch keine Einzelfälle, wie eine
Umfrage unter Jugendämtern zeigt. Das größte Manko aber war, dass den
Kindern bislang das Recht auf beide Elternteile versagt wurde. Zum
„Wohl des Kindes“ gehört aber – in der Regel – auch ein Vater.
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Lothar Tolks
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