Auch wenn das nordrhein-westfälische
Verfassungsgericht nur eine einstweilige Anordnung getroffen hat und
noch keine endgültige Entscheidung – eine Klatsche für die rot-grüne
Landesregierung ist der Spruch aus Münster in jedem Fall. Es gehört
zu den unerlässlichen Grundtugenden seriösen Regierungshandelns, mit
den Steuergeldern der Bürger ordentlich und vor allem
verfassungskonform zu wirtschaften. Dagegen haben SPD und Grüne in
Düsseldorf offenkundig verstoßen. Das ist kein politischer
Kavaliersdelikt. Die Minderheitsregierung am Rhein war von Beginn an
ein zerbrechliches Gebilde. Zur eigenen Mehrheit fehlt den beiden
Parteien eine Stimme, so dass sie bei umstrittenen Vorhaben auf die
Hilfe der Linken angewiesen sind. Voll handlungsfähig ist dieses
Bündnis also nicht, weshalb das Damoklesschwert von Neuwahlen seit
Monaten über Nordrhein-Westfalen schwebt. Interesse an einem
abermaligen Urnengang haben bloß die Grünen, die bundesweit im
Aufwind sind. Die SPD müsste einen noch stärkeren Juniorpartner
fürchten. Die CDU kann nicht auf eine Rückkehr an die Macht hoffen.
FDP und Linke bangen um ihren Wiedereinzug ins Landesparlament. So
droht in Düsseldorf eine Hängepartie. Es sei denn, die NRW-Liberalen
meinen es ernst mit ihren jüngsten Avancen an Rot-Grün. Um ihre Haut
zu retten, hat die FDP ja schon so manche Wende hingelegt.
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Lothar Tolks
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