KOMMENTAR zu· RAF-PROZESS
Ausgabe vom 07.07.2012
Michael Bubacks Wunsch, den Mörder seines Vaters zu entlarven und
bestrafen, ist sehr verständlich. Vor allem auf seine Hartnäckigkeit
geht der vermutlich letzte große RAF-Prozess zurück. Doch er endet
mit einem für alle Beteiligten unbefriedigenden Ergebnis. Es gibt,
der Sohn des 1977 erschossenen damaligen Generalbundesanwalts muss es
trotz allen Ermittlungseifers zur Kenntnis nehmen, keinen Beweis
dafür, dass Verena Becker selbst die Täterin war. Auch für Bubacks
Vermutung, dass der Verfassungsschutz seine Hände verschleiernd im
Spiel hatte, um eine Kronzeugin zu schützen, wurden keine Beweise
erbracht. Die konkreten Umstände des Buback-Mordes bleiben
unaufgeklärt. Das ist bitter, jedoch kein Sieg für die angeklagte
Ex-Terroristin Becker. Zum einen, weil sie wieder ins Gefängnis muss,
wenn auch nur für Monate. Zum anderen, das wiegt schwerer, weil der
Prozess ihr erneut vor Augen geführt haben muss, dass sie in jungen
Jahren einen Irrweg eingeschlagen und nicht nur das Leben anderer
Menschen zerstört hat, sondern auch ihr eigenes. Bleibt wenigstens
der Rechtsstaat als Gewinner? 97 Prozesstage, 165 Zeugen, 25 000
Aktenseiten für die völlig überraschungsfreie Erkenntnis, dass Verena
Becker eine RAF-Führungsfigur war, die auch über die Mordtaten
mitentschied – Aufwand und Ergebnis dieses Verfahrens stehen in einem
krassen Missverhältnis.
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Lothar Tolks
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