Südwest Presse: Kommentar zu Sicherungsverwahrung

Eine repräsentative Umfrage zeigt ein deutliches
Ergebnis: 85 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, an der
nachträglichen Sicherungsverwahrung hochgefährlicher Sexual- und
Gewalttäter festzuhalten, neun Prozent sind dagegen. Die ersten
Straftäter sind schon frei, bis zu 80 sollen es letztlich werden. Die
Bevölkerung ist alarmiert. Sie reklamiert ihren Anspruch auf Schutz.
Doch die Bundesregierung streitet immer noch darüber, mit welcher
Methode potenzielle Opfer am besten vor tickenden Zeitbomben
geschützt werden können. Soll es eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung sein,
wie sie zuletzt freigelassene Straftäter bereits „genießen“ und wie
sie jetzt für 13 Straftäter in Freiburg vorgesehen ist? Aufwand und
Kosten sind gigantisch. Was ist mit der elektronischen Fußfessel? Da
weiß man, wo der Täter ist, nicht jedoch, was er tut. In Kassel half
die ganze polizeiliche Überwachung nichts: Ein Straftäter
vergewaltigte erneut eine Frau. Sinn macht deshalb nur die von
Bundesinnenminister de Maizière vorgeschlagene geschlossene
Sicherungsunterbringung. Diese, ergänzt mit Betreuungs- und
Therapiemaßnahmen, bietet den besten Schutz für potenzielle Opfer –
und dies ist auch eine Hilfe für die Straftäter selbst. Sind
Straftäter therapiewillig und zeigt sich auch ein Therapieerfolg, so
ist eine regelmäßig zu prüfende Sicherungsunterbringung keine
Verlängerung der Haftstrafe ins Unendliche.

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Südwest Presse
Lothar Tolks
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