Beate Merk (CSU) hat Recht, wenn sie den Kompromiss
zur Sicherungsverwahrung kritisiert. Nicht, weil Bayerns
Justizministerin gern den scharfen Maßstab eines Innenministers
anlegt, sondern weil sie Mängel eines Entwurfs benennt, dem man nur
allzu deutlich anmerkt, dass sich zwei Koalitionäre auf halber
Strecke treffen mussten, um nicht durch erneutes öffentliches Gezänk
in gewohnter Manier Zweifel an ihrer Regierungsfähigkeit aufkommen zu
lassen. So ist die nun präsentierte Lösung vor allem dem
Koalitionsfrieden geschuldet: Manche jener Täter, zu deren Gunsten
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
entschieden hatte, sollen weiter in einer – wie auch immer gearteten
– Anstalt sitzen (für die Union), ein Teil von ihnen dürfte
freikommen (für die FDP). Das ist Politik im Stil von
Tarifverhandlungen, die weder dem Sicherheitsbedürfnis der
Bevölkerung noch den Inhaftierten gerecht wird. Eine Reform, die
ihren Namen verdient, sieht jedenfalls anders aus. Spät rächt sich,
dass der Gesetzgeber die Sicherungsverwahrung nicht nur wiederholt
verschärft, sondern die jeweiligen Regelungen als derart grobes
Stückwerk gestaltet hat, dass die Schlappe in Straßburg absehbar war.
Die Anwälte der derzeit Verwahrten werden nicht aufgeben.
Koalitionäre, die eine rasche Einigung solider inhaltlicher Arbeit
vorziehen, riskieren deshalb, dass es in Straßburg eines Tages heißt:
Fortsetzung folgt.
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