Im Frühjahr 2015 wurde der Vertrieb der Segway-Personal-Transporter in Deutschland und den damit verbundenen Geschäften durch die KSR-Group GmbH aus Österreich übernommen. Im Zuge dieser Umstrukturierung wurde die Nutzung des Markennamens SEGWAY®, insbesondere bei Dienstleistungs- bzw. Tour- Angeboten, an stark restriktive Bedingungen geknüpft. Da die Stadt Tann (Rhön) als kleiner Tourenanbieter nicht in der Lage ist diese Bedingungen zu erfüllen, wird auf eine weitere Markennamennutzung in Internetpräsenzen und auf Werbematerialien verzichtet. Mit dem heutigen Tag sind die innovativen Elektroroller oder Personal-Transporter (PT) unter dem neuen Markennamen „Tanner e-RUNNER“ zu buchen. Alle Touren und Stadtbesichtigungen bleiben den Gästen in gewohntem Umfang erhalten und sind unter der üblichen Website www.tann-rhoen.de einsehbar.
Die Stadt Tann (Rhön) bittet alle Leserinnen und Leser ihre Freunde und Bekannte über die Namensänderung zu informieren und freut sich auf viele neue e-RUNNER-Begeisterte, die die beliebten Fahrten im schönen Biosphärenreservat Rhön auch unter dem neuen Namen genießen werden.
Segways und Co. – Straße, Fahrradstreifen oder Fußweg? Es passiert besonders oft im Frühjahr: Auf dem Weg zur Arbeit oder beim Einkaufsbummel in der Fußgängerzone kann man gerade noch haarscharf einem vorbeirasenden Skater ausweichen oder wird durch einen mit Elektromotor angetriebenen einachsigen Roller, genannt Segway überholt. Sicher, wenn der Winter vorbei ist und die Sonne endlich wieder lacht, machen diese Gefährte besonders viel Spaß. Aber wann und wo sind die Dinger überhaupt erlaubt? ARAG Experten kenne...