Teilkasko zahlt bei Hagel, Sturm und Blitz / Bei Unwetterschäden am Auto erst mit Versicherung sprechen

Juli und August sind die Monate extremer
Wetterphänomene: Tropische Temperaturen mit Werten weit über der 30
Grad-Marke wechseln sich mit heftigen Gewittern mit Hagel, Sturm und
Blitz ab. Ein Trost, wenn es dabei zu Schäden am Auto kommt: Die
Teilkasko-Versicherung deckt in der Regel die Schadenskosten.

Bevor ein beispielsweise durch Hagelkörner beschädigter Wagen in
die Werkstatt gebracht wird, muss sich der Fahrzeughalter mit seiner
Versicherung in Verbindung setzen. Denn im Leistungsumfang des
Anbieters kann eine Werkstattbindung vereinbart sein. Dann muss der
Versicherte eine Kfz-Werkstätte ansteuern, die die Gesellschaft
vorgibt. Zudem muss der Versicherung die Möglichkeit gegeben werden,
den Schaden vor der Reparatur begutachten zu lassen. Denn anders als
bei einem Unfall mit Fremdverschulden darf der Versicherte in der
Kaskoversicherung keinen eigenen Sachverständigen einschalten.

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des
entstandenen Schadens oder die Art der Reparaturdurchführung, muss
ein Sachverständigenverfahren für Klärung sorgen.

Pressekontakt:
Katja Legner
Tel.: (089) 7676-6417
katja.legner@adac.de

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