THOMAE: Wasser auf unsere Mühlen

BERLIN. Anlässlich des heute veröffentlichten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht lediger Väter erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht Stephan THOMAE:

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestärkt die FDP-Bundestagsfraktion in ihrer Absicht, das Sorgerecht für außerehelich geborene Kinder nun auch gesetzlich gerechter auszugestalten.

Die Frage des Sorgerechts muss sich immer am Wohl des Kindes orientieren. Es ist nicht mehr zeitgemäß, Kinder danach einzuteilen, ob sie innerhalb einer gültigen Ehe geboren wurden oder nicht. Alle Kinder haben einen Anspruch auf beide Elternteile mit allen Pflichten und allen Rechten. Die FDP will deshalb künftig ledigen Vätern selbst dann die Möglichkeit einräumen, das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder zu erhalten, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Voraussetzungen hierfür sollen sein, dass der Vater seine Vaterschaft anerkannt, die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt und der Vater erklärt hat, dass er das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausüben will. Die Mutter kann hiergegen einen begründeten Widerspruch einlegen, über den das zuständige Familiengericht entscheiden muss.

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