Thomas Vogel, NPL Select Vertriebsgesellschaft: Die Mietpreisbremse ist durch

Wiesbaden, 22.10.2014. Das Bundeskabinett billigte den Gesetzesentwurf zur
Mietpreisbremse von Justizminister Heike Maas (SPD). Nun ist es Aufgabe des
Parlaments, diesen detailliert ausarbeiten zu lassen. Das Gesetz soll dann im
ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten. Maas gilt als Hardliner. Wichtiges Ziel sei für
ihn gewesen, dass auch in den Ballungsgebieten Wohnraum bezahlbar bleibe. Auf
viele Wünsche der Immobilienwirtschaft reagierte er mit Missverständnis. „Im Kern
geht es darum, dass bei Neuvermietungen die Miete nur noch höchstens zehn
Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf“, erklärt Thomas Vogel,
Geschäftsführer der NPL Select Vertriebsgesellschaft mbH.

Und schon da beginnen die Probleme. So wissen die Bürger in Frankfurt am Main
seit einigen Wochen, dass die durchschnittliche Nettokaltmiete in der
Bankenmetropole seit 2010 um über elf Prozent auf 8,66 Euro pro Quadratmeter
angestiegen ist. Ob dies den tatsächlichen Markt widerspiegelt, bezweifeln viele.
Zumal es in Frankfurt extreme Preisunterschiede in den einzelnen Stadtteilen gibt.

„Wieder andere Städte haben erst gar keinen Mietpreisspiegel – schlicht, weil sie
ihn eigentlich nie gebraucht haben“, ergänzt der NPL Select-Geschäftsführer.
Formal müsste man selbst bei einer Mieterhöhung (also nicht nur bei
Neuvermietungen) aufzeigen, dass diese nicht zu hoch ausgefallen ist. Ist es nicht
möglich, dies im Wege des Mietpreisspiegels nachzuweisen, kann der Mieter die
Erhöhung ablehnen. Dann bleibt nur der Klageweg. „Zum Glück leben viele Mieter
und Vermieter aber in einer viel harmonischeren Situation als man meinen mag“,
so Vogel. Und Auseinandersetzungen über die Höhe der Mieten habe es dabei
schon immer gegeben. Im Hinblick auf die Umsetzung sind Interessenvertreter der
Mieter und der Immobilienwirtschaft im Gespräch, um einen für beide Seiten
vertretbaren Konsens zu finden.

Über einen Punkt wird vermutlich nicht mehr zu diskutieren sein, denn er liegt
Heike Maas verbindlich am Herzen. Es geht um das sogenannte Bestellerprinzip,
einen Begriff, der leider nur wenig selbsterklärend ist. Bislang beauftragt jemand,
der eine Wohnung zu vermieten hat, einen Makler, der am Ende vom neuen Mieter
zu bezahlen ist. Nach Bestellerprinzip kann ein Vermieter auch weiterhin einen
Makler beauftragen, muss ihn dann aber auch selbst bezahlen. Es gilt also die
Regel: Wer bestellt, bezahlt. „Was das für die Dienste der Makler bedeutet, wird
kontrovers diskutiert“, so der Geschäftsführer der NPL Select Vertriebsgesellschaft,
Thomas Vogel. Natürlich ist auch denkbar, dass Mieter künftig Makler einschalten,
die sie bei der Suche nach einer Wohnung unterstützen. Dass Mieter künftig
verstärkt versuchen werden, auf eigene Faust eine neue Wohnung zu finden, ist
aber auch denkbar. Es bleibt also spannend.