Fakten und Zusammenhänge Travel24.com: Objekt Köln-Perlengraben – Budgethotellerie – Mittelstandsanleihe
Zu allem Überfluss teilt die Travel 24 in ihrem Quartalsbericht vom November 2015 auch noch mit, den Widerruf der Zulassung des Handels der Stammaktien im Primes-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt zu haben, um nunmehr in den weniger transparenten General-Standard zu wechseln. Auch der zur Schaffung von Liquidität dringend erforderliche Veräußerungsprozess des Objekts Köln-Perlengraben konnte im dritten Quartal 2015 nicht abgeschlossen werden. Das Hotelobjekt in Leipzig wird ebenfalls nach den Mitteilungen im Quartalsbericht frühestens 2016 fertiggestellt werden. Das ist bitter, da nach eigener Einschätzung im Quartalsbericht die Travel24.com AG nicht am allgemeinen Wachstum der digitalen Reisevermittlung teilhaben wird und ihre Chancen derzeit in der Budgethotellerie sieht. Das Segment Hotellerie hat allerdings die Verluste im Verhältnis zum Vorjahr deutlich ausgebaut und ist immer noch nicht ins Verdienen gekommen. Viele Gläubiger der Mittelstandsanleihe sind besorgt, ob die Rückzahlung im Jahre 2017 wie geplant erfolgen kann, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, dessen Kanzlei auf das Kapitalanlagenrecht spezialisiert ist.
Risiko Mittelstandsanleihen für Anleger
Das Mittelstandsanleihen nicht zurückgezahlt werden, ist in den letzten Jahren häufiger zu beobachten. Die Modemarke Strenesse hatte bei der Rückzahlung Schwierigkeiten, ebenso das „Traumschiff“ MS Deutschland. Besonders prägnant war die Insolvenz der Prokon AG, die ihre Schuldverschreibungen ebenfalls nicht zurückzahlen konnte.
„An der Börse gehandelte Mittelstandsanleihen sind für Privatanleger riskant und können mit einem Totalverlust ihres Kapitals enden. Rechtliche Möglichkeiten auf Schadensersatz sind diffizil und durch Spezialgesetze geregelt, so dass besorgten Anlegern in jedem Falle ein Gang zum Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen zu empfehlen ist“, meint der erfahrene Rechtanwalt Röhlke.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt