Ukrainische Regierung unternimmt dringende Maßnahmen für die europäische Integration

Der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat der Ukraine wies
die Regierung an, eine Reihe von wichtigen Schritten zu unternehmen,
um die weitere Entwicklung der strategischen Partnerschaft zwischen
der Ukraine und der EU sicherzustellen. Der ukrainische Präsident
Viktor Janukowitsch unterzeichnete das entsprechende Dekret am 13.
März 2013.

Das neue Dekret weist das Ministerkabinett der Ukraine an, einen
dritten Bericht über den Fortschritt des Landes bezüglich der
Implementierung des Aktionsplans für die Assoziationsvereinbarung (AA
– Association Agreement) vorzubereiten und einzureichen. Diese
Massnahme ist notwendig, um den Prozess der Unterzeichnung der
Assoziationsvereinbarung zwischen der EU und der Ukraine im Jahr 2013
abzuschliessen und um die nachfolgende Implementierung
sicherzustellen.

Die Regierung wird der EU monatlich einen Fortschrittsbericht zu
den ukrainischen Massnahmen bereitstellen, so wie es auf dem 16.
EU-Ukraine-Gipfel in Brüssel vereinbart wurde. Das Ministerkabinett
muss zudem die Beobachtermission des Europäischen Parlaments in der
Ukraine praktisch unterstützen. Die termingerechte und vollständige
Implementierung des Plans für die Verbesserung des Wahlrechts steht
ebenfalls auf der Agenda. Darüber hinaus soll die Regierung Kiew,
Mykolajiw und Oblast Tscherkassy sowie die staatliche Verwaltung der
Stadt Kiew dabei unterstützen, die Wiederholung der jüngsten
Parlamentswahlen in Einerwahlkreisen zu organisieren und
durchzuführen.

Weiterhin muss die ukrainische Regierung den Gesetzesentwurf zur
Änderung der ukrainischen Verfassung bezüglich der Befugnisse des
Rechnungshofs unterstützen. Es ist zu bemerken, dass der
parlamentarische Rechtsausschuss das Gesetz empfiehlt, womit dem
Rechnungshof mehr Befugnisse erteilt werden sollen: Er soll die Macht
erhalten, Kontrolle über die Erträge des Staatsbudgets auszuüben.
Solche Massnahmen würde die vollständige Kontrolle über die
Implementierung des Staatsbudgets der Ukraine ermöglichen.

Die Regierung wurde angehalten, die Implementierung der
Strafprozessordnung der Ukraine, das Rechtsanwaltsgesetz, die
nationalen Präventionsmassnahmen laut dem Fakultativprotokoll zum
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder
erniedrigende Behandlung oder Strafe, etc. zu kontrollieren.

Zu bemerken ist, dass die ukrainische Regierung im Februar 2013
alle wichtigen Massnahmen für den EU-Ukraine-Integrationsplan für das
Jahr 2013 erfüllt hat. Der Plan enthält mehr als 70 Massnahmen. Zum
13. Februar 2013 hat Kiew davon sechs erfüllt. Einige der
Anforderungen wurden bereits vor den Vorgaben des Plans erfüllt: die
Regierung hat bereits die Massnahmen zur Verbesserung des Wahlrechts
und zur Reformierung der Institutionen für die staatliche Beihilfe
genehmigt.

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