Die Gesetzgebung in Deutschland sieht vor, dass jeder Bürger grundsätzlich frei im Denken und Handeln ist. Dabei hat er die Freiheit anderer Bürger zu respektieren. Durch diese Grundlage ergibt sich ein umfangreicher Bedarf an gesetzlicher und gesetzesähnlicher Regelung. Streitfragen müssen häufig juristisch erörtert werden und es bedarf einer kostspieligen Rechtsberatung und Rechtsvertretung, die auch vor Gericht Bestand haben soll.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html
In den Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung heißt es bereits in §1 der ARB 2008: „Die Versicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang.“
Darunter versteht man alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Rechte des Versicherungsnehmers oder der versicherten Personen durchzusetzen oder die Anliegen Dritter anzuwehren. Welche Kosten letztendlich übernommen werden, hängt von der rechtlichen Verpflichtung des Versicherungsnehmers ab. Im Bereich der Rechtsschutzversicherung werden die Aufwendungen für die außergerichtlichen Kosten übernommen (Rechtsanwalt), aber auch für die Gerichtskosten. Diese können recht umfangreich ausfallen, dazu gehören Prozessgebühren, Beweisgebühren, Urteilsgebühren, Sachverständigengebühren, Zeugengelder, die Kosten einer Zwangsvollstreckung oder Gerichtsvollzieherkosten.
In gerichtlichen Auseinandersetzungen wird mit dem Kostenentscheid durch das Gericht bestimmt, welche Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. In der Regel ist dieses die unterlegene Partei, die dann auch die Kosten der Gegenseite tragen muss. Bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen ist jede Partei zur Tragung der eignen Kosten verpflichtet. Damit übernimmt die Rechtsschutzversicherung also je nach Rechtspflicht sowohl die Kosten des Versicherungsnehmers als auch die des Gegners.
Bei einem außergerichtlichen Verfahren beauftragt der Versicherungsnehmer einen Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Durch den Rechtsanwalt wird bei der Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage eingeholt. Unter Umständen wird durch verschiedene Gesellschaften auch ein Rechtsanwalt empfohlen. Dieses wirkt sich wiederum günstiger auf die Selbstbeteiligung aus, sofern eine vereinbart wurde.
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes tätigen Rechtsanwaltes. Die Vergütung hierfür wurde 2004 im Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz und in der neu geschaffenen Vergütungsordnung geregelt.
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