Der Tierfilmer Jan Peifer ist es gelungen heimlich in einem Putenstall in NRW zu filmen. Jan Peifer berichtet: „Die Tiere vegetieren dicht gedrängt in riesigen Hallen. Gegen Ende der Mast können sie sich kaum noch bewegen. Damit sie sich in der drangvollen Enge nicht gegenseitig blutig picken, wird ihnen schon in den ersten Lebenstagen die Spitze des Schnabels abgetrennt. Aus unserer Sicht verstößt diese Form der Tierhaltung eindeutig gegen das Tierschutzgesetz.“
Laut Stallkarte werden die Puten für eine großen Geflügelproduzenten gemästet, doch auch in anderen Ställen sieht es so aus, weiß Jan Peifer. Denn für die Haltung von Puten gibt es keine verbindlichen Vorschriften. Stattdessen orientieren sich die Genehmigungsbehörden bei der Auslegung des Tierschutzgesetzes an einem Papier der Geflügelwirtschaft mit dem Titel „Bundeseinheitlich Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“, welches den Status Quo festschreibt.
„Unerklärlich, dass eine freiwillige Vereinbarung der Geflügelwirtschaft unser Tierschutzgesetz geradezu aushebelt“, findet Tierfilmer Jan Peifer, „es käme doch auch niemand auf die Idee ein von Drogendealern verabschiedete freiwillige Vereinbarungen zum Drogenhandel ernst zu nehmen.“