Es besteht jedoch eine Möglichkeit dies zu vermeiden und seine Beiträge wieder auf das ursprüngliche Niveau zu senken, wenn man den bereits regulierten Schaden der Versicherung erstattet. „Bis zu einer Höhe von 500 Euro sind die Versicherungen dazu verpflichtet, ihre Kunden über die Höhe der geleisteten Schadenszahlungen zu informieren“, informiert Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Und bis zu dieser Schadenshöhe ist eine Rückzahlung fast immer sinnvoll, weil die Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse in den Folgejahren meistens viel mehr kostet. Aber auch bei Schadenshöhen von 1.000 bis zu 1.500 Euro sollte man die Rückzahlung ernsthaft prüfen.“
Allerdings informieren längst nicht alle Versicherer von selbst bei Schäden über 500 Euro. Deshalb raten Versicherungskaufleute: Wer bisher noch keine Mitteilung über die Schadensabrechnung erhalten hat, sollte diese Information jetzt bei seinem Versicherer anfordern. Die Sechsmonatsfrist zur Rückzahlung wird damit erst jetzt in Gang gesetzt. Genügend Zeit, um die alternative „Selbstzahlung“ in Ruhe mit dem Versicherungskaufmann vor Ort zu prüfen und den Schadenfreiheitsrabatt und damit pures Geld zu retten.