Die Gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Nach der Rechtsprechung ist ein Unfall in der Gesetzlichen Unfallversicherung ein plötzliches Ereignis, das von außen auf den Versicherten einwirkt und einen Körperschaden verursacht. Dabei werden Arbeitsunfälle infolge der Arbeit selbst und Wegeunfälle unterschieden. Das Unfallversicherungsgesetz von 1884 war das erste seiner Art weltweit und hat dieser Art auch heute noch Bestand.
Informationen zur Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html
Gleichzeitig ist dem Unfallschutz von gesetzlicher Seite damit auch eine Grenze auferlegt. Alle Unfälle, die nicht als Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle zu betrachten sind, finden im gesetzlichen Rahmen keinen Versicherungsschutz. Hier muss sich der Bürger selbständig um seinen ganzheitlichen Versicherungsschutz mit der privaten Unfallversicherung bemühen.
Wie fatal der fehlende Unfallschutz sich auswirken kann, zeigt ein Beispiel, das so im alltäglichen Leben immer passieren kann:
Gerda Schulte ist Mutter von drei Kindern und Hausfrau. Morgens kümmert sie sich um die Versorgung der Kinder, damit diese zur Schule können. Danach macht sie sich in die Hausarbeit. Fensterputzen steht auf dem Plan. Nachdem sie im Erdgeschoss alles blitzblank geputzt hat, sind nun die Fenster im Obergeschoss an der Reihe. Im Schlafzimmer verliert Gerda Schulte bei geöffnetem Fenster den Halt und stürzt nach draußen auf die Begrenzungsmauer zum Treppenabgang. Eine komplizierte Fraktur der Wirbelsäule ist die Folge, Frau Schulte sitzt nun im Rollstuhl. Da sie auch nicht mit einer privaten Unfallversicherung vor den Folgen eines solchen Unfalles geschützt war, muss nun die Versorgung der Kinder morgens geregelt werden sowie alle täglichen Verrichtungen im Haushalt. Herr Schulte geht an die Grenze seiner Belastbarkeit – eine Haushaltshilfe können sie sich nicht leiten. Die Unfallversicherung hätte zumindest die finanziellen Folgen des Unfalles abgefedert, ein behindertengerechter Umbau des Hauses wäre möglich gewesen sowie die Bezahlung einer Haushaltshilfe.
Gerade Hausfrauen und Hausmänner sind in der Gesetzlichen Unfallversicherung immer benachteiligt. Sie arbeiten hart und haben keine 40-Stunden-Woche, trotzdem stehen sie bei einem Unfall allein auf weiter Flur. Niemand kommt für die Kosten auf, wenn durch einen Unfall die Arbeitskraft gemindert wird oder zum Erliegen kommt. Allein die private Unfallversicherung vermag ein solches Risiko abzudecken.
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