Union muss sich deutlich von Steinbach distanzieren

Anlaesslich der Aeusserungen der BdV-Praesidentin Erika Steinbach erklaeren der stellvertretende europapolitische Sprecher Michael Roth und der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Dietmar Nietan:

Mit ihren juengsten Aeusserungen, Polen habe mit der Mobilisierung gegen Deutschland bereits im Fruehjahr 1939 begonnen, hat die Praesidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV) Erika Steinbach den letzten Rest an demokratischem Grundkonsens innerhalb der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versoehnung“ einseitig aufgekuendigt. Der gesetzlich festgelegte Zweck dieser Stiftung, naemlich „im Geiste der Versoehnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihren Folgen wachzuhalten“ (§16, Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“) laesst sich den derzeitigen BdV-Funktionaeren im Stiftungsrat nicht mehr aufrecht erhalten.

Aus diesem Grund erwarten wir von der Bundeskanzlerin und CDU-Parteivorsitzenden Angela Merkel sowie dem Vorsitzenden der CDU-Bundestagsfraktion Volker Kauder, sich umgehend und unmissverstaendlich von den schamlosen Versuchen der Geschichtsklitterung zu distanzieren und Frau Steinbach einen Austritt aus der CDU-Bundestagsfraktion nahezulegen. Wer, wie Frau Steinbach, den Versuch unternimmt, die Verantwortung Nazi-Deutschlands fuer den Zweiten Weltkrieg zu relativieren, muss auf den entschiedenen Widerstand aller Demokraten stossen.

Schliesslich ist es nicht das erste Mal, dass Frau Steinbach mit Worten und Taten insbesondere den deutsch-polnischen Beziehungen schweren Schaden zugefuegt hat.

Die SPD hatte bereits bei der Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versoehnung“ am 7. Juli 2010 erhebliche Bedenken gegen die BdV-Funktionaere und CDU-Mitglieder Hartmut Saenger und Arnold Toelg vorgebracht.

Beide sitzen fuer den BdV im Stiftungsrat und machen wiederholt deutlich, dass ihnen nicht daran gelegen ist, zur Arbeit der Stiftung im Sinne der Versoehnung beizutragen. Die Abstimmung ueber die Besetzung des Stiftungsrates ueber eine Gesamtliste ist nicht haltbar und muss geaendert werden, damit ein Ausschluss derjenigen Personen, die eindeutig nicht hinter dem Stiftungsziel der Versoehnung stehen, moeglich wird.

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