Politiker fordern mehr Mut zur Selbständigkeit. Staatliche Banken stellen zinsverbilligte Kredite bereit. IHK, Handwerkskammer und andere Institutionen bieten Existenzgründerseminare. Die Bedingungen für den Start ins Unternehmerleben sind gut in Deutschland.
Kurz nach dem Start merkt der Gründer dann aber schnell, was es wirklich heißt, Unternehmer in Deutschland zu sein. Obwohl das Unternehmerleben noch neu und ungewohnt ist, gibt es keine Schonfrist. Der Unternehmensgründer muss sofort perfekt arbeiten. Viele Entscheidungen sind zu treffen. Mietverträge sind abzuschließen. Mitarbeiter einzustellen. Der Spruch „Jeder Mensch macht mal Fehler“ gilt auch für den neuen Unternehmer. Anders als der Arbeitnehmer oder Beamte muss der Unternehmer jedoch für jeden Fehler selbst bezahlen.
Schließt der Unternehmer etwa einen 10-Jahres-Mietvertrag für eine große Verkaufshalle ab. weil er mit hohen Umsätzen rechnet, kann er nicht einfach nach einem Jahr zum Vermieter gehen und sagen: Sorry, ich habe einen Fehler gemacht, die Halle ist zu groß, die Miete zu hoch, ich will kündigen. Liefert er an Kunden, die ihre Rechnung nicht zahlen oder stellt er die falschen Mitarbeiter ein, zahlt nur er dafür. Schon im vorletzten Jahrhundert wurde erkannt, dass Unternehmer nicht alle Risiken allein übernehmen können. Es entstanden die juristischen Personen (GmbH, UG, Ltd, US Corporation, AG, LLC). Die natürlichen Personen leisteten Beiträge in Form von Geld und Arbeitskraft, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Konnte das Ziel erreicht werden, floss Ertrag zurück. War die Unternehmung ein Fehlschlag, war der Beitrag verloren. Die juristische Person wurde liquidiert. Die natürlichen Personen, die handelnden Unternehmer, konnten die gemachten Erfahrungen nutzen und ein neues Unternehmen angehen.
Juristische Personen, wie die GmbH oder AG. wurden in der Vergangenheit vor allem von großen und größeren Unternehmungen genutzt. Bei kleineren Unternehmungen waren die Risiken überschaubar, die persönliche Haftung tragbar. Heute gilt das nicht mehr. Auch kleine Unternehmen tragen hohe Risiken. Die Umfeldbedingungen ändern sich heute fast täglich Langjährige Kundenbeziehungen brechen plötzlich weg. Kleine deutsche Unternehmen mit deutschen Löhnen müssen gegen chinesische Produkte auf dem heimischen Markt ankämpfen. Die Folgen der EU-Osterweiterung lassen sich nur erahnen. Der Umsatz der Unternehmen lässt sich kaum noch über einen längeren Zeitraum planen. Es wechseln sich Phasen der
Überbeschäfligung mit Phasen des Leerlaufs ab. Insbesondere Löhne, Mieten, Zinsen und Steuern sind jedoch immer zu zahlen. Sinkt plötzlich der Umsatz, können nicht gleich Mitarbeiter entlassen werden. Entlassungen sind langwierig und teuer. Der Unternehmer macht Verluste, kann seine anderen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen und muss aufgeben. Seine Idee hat nicht funktioniert. Die Unternehmung war ein Fehlschlag.
Was der Unternehmer durch einen Fehlschlag verliert, hängt davon ab, in welcher Rechtsform die Geschäfte betrieben wurden. Und da gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten:
Nutzte er eine GmbH, hat er 25.000 Euro verloren. Sein persönliches Vermögen, sein Einfamilienhaus, sein Sparkonto, seine Lebensversicherung, somit die Früchte seiner Arbeit, jedoch nicht.
War er dagegen Einzelunternehmer, GbR-Gesellschafter oder eingetragener Kaufmann, verliert er unter Umständen alles was er hat.
Der GmbH-Unternehmer kann mit seinem Vermögen eine neue Existenz beginnen. Die Fehler der ersten Unternehmungsgründung wird er nicht wiederholen, daher ist die Erfolgswahrscheinlichkeit hoch. Er wird wieder Mitarbeiter beschäftigen können, Produkte und Dienstleistungen anbieten. Er zahlt Löhne. Steuern, Zinsen.
Die Volkswirtschaft profitiert von seiner unternehmerischen Leistung.
Der Einzelunternehmer dagegen ist am Boden und wird auch meist nicht wieder selbständig tätig sein können. Gläubiger haben ihm alles genommen. Es war ihr Recht. Er muss Privatinsolvenz beantragen. Sein Ruf ist ruiniert. Ein Leben an der Pfändungsfreigrenze. 6 Jahre Wohlverhaltensphase, Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden. Oft bleibt nur das Sozialamt. Die Volkswirtschaft muss nun für den gescheiterten Unternehmer zahlen. Der GmbH-Unternehmer hat die Krise besser überstanden. Er konnte sie besser überstehen, weil der deutsche Gesetzgeber festgelegt hat, dass jemand, der beim Start 25.000 Euro zur Verfügung hat. eine „Schutzhülle“ erwerben kann, die sein übriges Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern schützt. Macht er keine formalen Fehler und hat er nicht zusätzlich persönlich für die GmbH gebürgt, kann er sein Risiko auf 25.000 Euro begrenzen.
Kleinere Gründer lässt der deutsche Gesetzgeber dagegen im Regen stehen. Sie können sich keine „Schutzhülle“ leisten. Sie haften mit allem, was sie heute haben, aber auch mit allem, was sie zukünftig erarbeiten oder erben. Ein Fehlschlag, eine Fehlentscheidung und ein euphorisch gestarteter Jungunternehmer ist sein Leben lang ruiniert.
Ist das gerecht? Die angelsächsischen Länder meinen nein. Dort kann sich jeder Unternehmer eine „Schutzhülle“ leisten. Die amerikanische Inc. ( US Corporation, USAG, Incorporated) oder britische Ltd. kann mit einem beliebigen Kapital ausgestattet werden. Es gibt kein Mindestkapital. Es gibt »Limiteds«, die mit nur wenigen hundert Pfund arbeiten, etwa weil ein Lebensmittelgeschäft mit schnellem Warenumschlag oder ein Internethandel betrieben wird. Andere bewegen Milliardenbeträge.
Der britische Unternehmer konnte sich sein Unternehmen schon immer maßschneidern. Er kann Geld als Aktienkapital dauerhaft einbringen, den Rest als Darlehen zur Verfügung stellen. Und das für deutsche Ohren unverständliche dabei: Der volkswirtschaftliche Schaden durch Unternehmensinsolvenzen ist in den USA und in Großbritannien nicht höher als in unserem Land.
Der kleine britische Unternehmer kann es sich leisten, neue innovative, aber daher auch risikoreichere Wege zu gehen. Höheres Risiko kann bekanntlich auch zu höherem Gewinn führen. Höhere Gewinne führen zu höheren Steuerzahlungen und ermöglichen höhere Ausgaben für Investitionen und schaffen Arbeitsplätze.
Der kleine deutsche Unternehmer kann das nicht. Geht er neue, riskantere Wege, ist das sein persönliches Risiko. Führt sein Handeln zu höherem Gewinn und damit zu höheren
Steuerzahlungen, zu neuen Investitionen und Arbeitsplätzen, profitiert die Gesellschaft davon. Schlägt sein Unternehmen fehl, trägt er allein die Last.
Diese Ungleichbehandlung hat der europäische Gerichtshof nunmehr glücklicherweise beseitigt.“ Der deutsche Kleinunternehmer kann nun auch die passende „Schutzhülle“ importieren. Und das ist in vielen Fällen die Limited Company.
Dieses Buch ist für kleine Unternehmer und Existenzgründer geschrieben, die die passende Gesellschaftsform für ihre unternehmerische Tätigkeit in Deutschland suchen.
Weitere Informationen sind auch unter www.michael-schuett.eu zu finden
Michawel SchuettFriedrichstr 5010117 Berlin
info@michael-schuett.eu