Die Verwüstung des Ortes Braunsbach in Baden-Württemberg (siehe http://www.tagesschau.de/inland/unwetter-403.html) zeigt besonders deutlich, wie Wasser- und Schlammmassen selbst Bäume mitreisen und an Fahrzeugen und Gebäuden schwere Schäden verursachen. Dittmeier berät daher, worauf Busunternehmen bei ihrem Versicherungsschutz achten sollten.
Gebäudeversicherung
Eine herkömmliche Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm (mindestens Windstärke 8) und Hagel ab. Oftmals sind aber keine Elementarschäden mit beinhaltet. Die Folge: Schäden durch Erdbeben, Lawinen, Erdsenkung und Muren sind dann meist nicht versichert. Deshalb ist es dringend geboten, auch Elementarschäden zu versichern oder noch besser eine so genannte „Allgefahrenversicherung“ zu wählen, auch wenn Hochwasserschäden nicht in jedem Fall versichert werden können. Der Mehrbeitrag für die erweiterte Versicherung hält sich mit maximal 30 Prozent in Grenzen.
Inventarversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung
Mit der Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung verhält es sich genauso wie mit der Gebäudeversicherung. Deshalb sollten Busbetriebe auch hier eine Elementarschaden- oder noch besser eine „Allgefahrenversicherung“ wählen. Der Beitragszuschlag beträgt hier oft weniger als 20 Prozent. Für den Privatbereich sollte der Busunternehmer seine Hausratversicherung um die Elementarschäden ebenfalls erweitern.
Schäden am Omnibus
Da Reisebusse ständig mobil sind, können sie an allen möglichen Orten an Bergen oder in Tälern abgestellt sein. Deshalb sollte jede Kfz-Versicherung für Busse, aber auch für PKW, Folgendes mitversichert haben: Schäden durch Erdbeben, Lawinen, Muren und Erdsenkung. Als Erdbeben gilt eine naturbedingte, messbare Erschütterung des Erdbodens, Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Baumgruppen.