Alle Autofahrer auf Frankreichs Straßen müssen
ab dem 1. Juli 2012 einen Einweg-Alkoholtester mitführen. Wer ohne
erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Auch andere Verkehrsverstöße
werden teurer.
In Frankreich ist jeder dritte Verkehrsunfall mit Todesfolge auf
Alkohol am Steuer zurückzuführen. Im Vergleich: In Deutschland ist
die Zahl mit knapp neun Prozent deutlich geringer. Die französische
Regierung hat nun drastische Maßnahmen ergriffen und verpflichtet
alle Autofahrer ab dem 1. Juli zur Mitführung eines
Einweg-Alkoholtesters. So soll die zuletzt stark gestiegene
Unfallzahl durch Alkoholeinfluss gesenkt werden. Norbert Wulff,
Vorstand des Kfz-Direktversicherers DA Direkt, weist darauf hin:
„Auch Touristen sind künftig zur Mitführung des Testers verpflichtet.
Frankreich-Urlauber sollten sich also möglichst direkt nach
Grenzüberfahrt einen Tester besorgen, um ein Bußgeld zu vermeiden.
Wer vor Ort ein Auto anmietet, sollte sicherheitshalber noch einmal
beim Anbieter nachfragen, ob der Wagen mit einem Alkoholtester
ausgestattet ist.“
Länderspezifische Besonderheiten beachten
„Viele Urlauber denken nicht daran, dass es länderspezifische
Verkehrsregeln und Vorschriften gibt. Sie setzen sich ins Auto und
fahren einfach los“, so Wulff. Dabei werden Verkehrsverstöße im
Urlaubsland für Touristen mitunter besonders streng geahndet. Auch
die Gastgeberländer der Europameisterschaft machen hier keine
Ausnahme: Wer in Polen mit mehr als 0,2 Promille erwischt wird, dem
droht ein Bußgeld von mindestens 145 Euro. In der Ukraine gilt ein
absolutes Alkoholverbot. Alkohol am Steuer wird mit einer Geldstrafe
von mindestens 240 Euro geahndet. Zu schnelles Fahren kann vor allem
in Norwegen die Urlaubskasse empfindlich leeren. In Großbritannien
und Irland drohen Urlaubern Geldstrafen, wenn die Schweinwerfer nicht
für den Linksverkehr eingestellt sind. Außerdem ist es dort nicht
erlaubt, Reservekanister auf Fähren zu transportieren. Wer in
Rumänien oder der Slowakei einen Unfall hat, ist verpflichtet, die
Polizei für eine Unfallaufnahme zu rufen. Ausgestellte Unfallberichte
sollten Reisende dann unbedingt aufbewahren, sonst kann die Ausreise
verweigert werden.
Viele Bußgelder wurden angehoben
Pünktlich zur Hauptferiensaison wurden in einigen Ländern viele
Bußgelder erhöht. In den Niederlanden kostet Parken auf einem
Behindertenparkplatz statt 180 Euro nun sogar 340 Euro. Unnötiges
Hupen wird mit 350 Euro und das Ignorieren von Fußgängern am
Zebrastreifen mit 340 Euro statt 180 Euro geahndet. Die
Bagatellgrenze für Bußgelder, die grenzübergreifend eingezogen werden
dürfen, liegt zwar bei 70 Euro, angesichts der hohen Strafen für
Verkehrsdelikte ist diese Grenze allerdings schnell erreicht.
„Grundsätzlich sollte sich jeder, der mit seinem Auto in den Urlaub
fährt oder sich vor Ort eines anmietet, vorab gut über
länderspezifische Besonderheiten informieren und sich immer an die
vorherrschenden Verkehrsregeln halten“, rät Wulff. Darüber hinaus
empfiehlt der Versicherungsexperte eine
Verkehrsrechtsschutzversicherung. Diese hilft bei unklaren
Haftungsfragen und schützt den Versicherten, wenn beispielsweise im
Ausland verhängte Geldbußen zu Hause von deutschen Behörden
vollstreckt werden.
Weitere Informationen zu Bußgeldern in Europa unter:
www.da-direkt.de/eu-bussgelder
Die DA Direkt Versicherung
Die DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft ist der
Direktversicherer der Zurich Gruppe in Deutschland und gehört zur
weltweit tätigen Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2011)
von 302 Millionen Euro und rund 1,8 Millionen Versicherungsverträgen
ist die DA Direkt in Deutschland führender Kfz-Direktversicherer mit
eigenem Geschäftsstellennetz.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
DA Direkt Versicherung
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