Das Urteil arbeitet weiter an der Ausgestaltung des Polizeirechts unter dem großen Leitbild der Verhältnismäßigkeit. Das ist einerseits zu begrüßen. Wir alle wollen eine Polizei, die nicht mit Kanonen auf Spatzen schießt, die nicht willkürlich handelt und ihre Ressourcen auf das Wesentliche konzentriert. Allerdings befremdet es, wenn Gesetze wie das BKA-Gesetz, die man auch als Jurist kaum noch verstehen kann, beanstandet werden, weil sie nicht genug ausformuliert und vorgegeben haben. Mal sehen, wie der Bundestag die nun geforderte \“Negativprognose\“ regelt. Vermutlich so, dass mindestens 15 Aspekte zu berücksichtigen sind und am Ende die Polizisten doch machen können, was sie für verhältnismäßig halten. https://www.mehr.bz/khs276o
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