Vaatz/Steinbach: DDR-Heimkindern zuhören – Entschädigungsregelung schaffen

Vertreter der Bundestagsfraktionen, der
Bundesregierung und der ostdeutschen Länder haben gestern mit
ehemaligen Heimkindern aus Kinder- und Jugendeinrichtungen der
früheren DDR ein Gespräch geführt. Hierzu erklären der
Stellvertretende Vorsitzende Arnold Vaatz und die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach:

„Das gemeinsame Gespräch von Bund und ostdeutschen Ländern ist ein
wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schaffung einer
Entschädigungsregelung auch für Heimkinder aus der ehemaligen DDR.
Das Gespräch mit den Betroffenen, an dem für die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Abgeordnete Manfred Kolbe teilgenommen
hat, ist ein Zeichen, dass ehemaligen Heimkindern der DDR ebenso viel
Aufmerksamkeit geschenkt wird wie Heimkindern aus westdeutschen
Einrichtungen.

Die furchtbaren Erfahrungen in DDR-Heimen und Jugendwerkhöfen
haben zum Teil das gesamte weitere Leben wesentlich geprägt. Die
Betroffenen sind Opfer eines Systems von Kinder- und
Jugendeinrichtungen geworden, das darauf ausgerichtet war,
systematisch den eigenen Willen der anvertrauten Kinder zu brechen.
Unter der Verantwortung der damaligen Ministerin für Volksbildung
Margot Honecker wurde so versucht, mit menschenverachtenden Methoden
Kinder zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu formen.

Entsprechend des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 7. Juli
2011 sollen Bund und ostdeutsche Länder schnellstmöglich auch für die
DDR-Betroffenen eine Entschädigungsregelung vereinbaren. Ein
Entschädigungsfonds eröffnet den Opfern die Möglichkeit, ihre
Traumata durch Therapien zu verarbeiten, ins Leben zurückzukehren und
die Verletzungen der Würde heilen zu helfen.

Unser Ziel ist es, dass diese Regelung – wie für die westdeutschen
Bundesländer – ab 1. Januar 2012 in Kraft tritt, gegebenenfalls auch
rückwirkend.“

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