VEDA-Kunden korrigieren Lohnsteuer schnell

Der fehlende Ausweis der Arbeitgeber-Zuschüsse kann im Ergebnis dazu führen, dass die Krankenkassenbeiträge steuerlich nicht in voller Höhe berücksichtigt werden. Wer auf Basis einer solchen Lohnsteuerbescheinigung seine Steuererklärung anfertigt, kann leicht ein paar hundert Euro verlieren. In einer Presseerklärung vom 11. Februar hat das BMF die Arbeitgeber aufgefordert, den Beschäftigten eine korrigierte Version der Lohnsteuer-bescheinigung zu schicken, wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint.

Anders als andere Payroll-Anbieter hatte VEDA die Entscheidung des BMF nicht abgewartet, sondern den Kunden bereits im Januar ein Update von VEDA HR Entgelt zur Verfügung gestellt, mit dem die Korrekturläufe für die betroffenen Arbeitnehmer angestoßen werden konnten. Ein Großteil der Kunden hat die korrigierten Lohnsteuerbescheinigungen bereits erstellt und übermittelt.

„Genau wie für die meisten Anbieter war auch für VEDA aus den Formulierungen des BMF-Schreibens vom August 2009 nicht ersichtlich, dass in den Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung die Arbeitgeberanteile angerechnet werden sollen. Als wir im Januar den Bedarf unserer Kunden erkannten, haben wir schnellstmöglich gehandelt und kurze Zeit später das Korrekturprogramm ausgeliefert“, betont Dr. Ralf Gräßler, geschäftsführender Gesellschafter der VEDA GmbH. „Auch wenn es für uns nicht ersichtlich ist, warum der Lösungsdruck jetzt bei den Payroll-Anbietern und vor allem bei unseren Kunden liegen soll und nicht beim Verursacher, dem BMF, handeln wir hier lösungsorientiert im Sinne unserer Kunden.“