Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche erhält der Anleger das gesamte eingesetzte Kapital zurück und wird von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt. Im Gegenzug ist freilich die Beteiligung auf den Anspruchsgegner zu übertragen.
CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds qualifizierten Rat einzuholen. Dies insbesondere deshalb, weil neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Möglichkeit der Kündigung oder Stilllegung bestehen kann. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein. In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so Rechtsanwalt Kainz weiter. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bietet den Betroffenen an, für diese kostenlos eine Deckungsanfrage bei der entsprechenden Rechtsschutzversicherung zu stellen.