Verringerung des Bahnlärms

Der Bundesrat hat heute ein Gesetz, das einen Beitrag zur Verringerung des Bahnlärms leisten soll, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Das Gesetz schafft für künftige Schienenwege mittelfristig den sogenannten Schienenbonus, also die lärmschutzrechtliche Privilegierung des Bahnverkehrs gegenüber dem Straßenverkehr ab. Der Bundesrat will in dem Vermittlungsverfahren erreichen, dass die gesetzliche Grundlage des Schienenbonus bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2015 für alle neuen Vorhaben gestrichen wird. Die Festlegung eines fixen Datums sei erforderlich, um Planungssicherheit für den Schienenbereich zu erreichen. Dies diene dem fairen Interessenausgleich zwischen Lärmschutz und Planungssicherheit.

Impressum:
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Verantwortlich: Camilla Linke