Wussten Sie eigentlich, dass nicht jede
Vollkaskoversicherung bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen
Straßen für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommt?
Sinkende Temperaturen, erste Schneeschauer im Gebirge und
Bodenfrost – die kalte Jahreszeit kündigt sich an. Jetzt unbedingt
beachten: Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die gesetzliche
Winterreifenpflicht. CosmosDirekt erklärt, worauf Autofahrer achten
sollten:
– Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder
Reifglätte ohne Winterreifen mit seinem Auto unterwegs ist,
riskiert eine Geldbuße von mindestens 40 Euro und einen Punkt in
Flensburg.
– Laut Gesetz müssen Autofahrer bei winterlichen
Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- bzw.
Ganzjahresreifen unterwegs sein (erkennbar am M+S oder
„Schneeflocken“-Symbol).
– Kommt es bei winterlichen Witterungsverhältnissen zu einem
Unfall mit Sommerreifen, können Kfz-Versicherer dem Fahrer eine
Teilschuld auferlegen oder sogar die vollständige Übernahme des
Schadens verweigern. Tipp: Bei Vollkasko-Vertragsabschluss
sollten Autofahrer deshalb Wert darauf legen, dass ihr
Versicherer auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“
verzichtet. Natürlich sollten auch bereits bestehende
Kfz-Versicherungsverträge dahingehend überprüft – und
gegebenenfalls angepasst – werden.
Hilfreich ist es, die Faustformel „von O bis O – von Oktober bis
Ostern“ zu beherzigen und in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen
umzusteigen, die mindestens eine Profiltiefe von vier Millimetern
aufweisen. Wichtig für Wintersportler: in einigen Ländern ist diese
Mindestprofiltiefe für Winterreifen sogar gesetzlich vorgeschrieben.
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