Verwertungsgesellschaften und Verbände erzielen Einigung über PC-Vergütungen

Nach dreijährigen Verhandlungen haben sich die in
der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die
Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst mit den in den
Verbänden BCH und BITKOM zusammengeschlossenen Herstellern und
Importeuren von PCs in neuen Gesamtverträgen über die Höhe der
Vergütungen für mittels PCs erfolgte Vervielfältigungen zum privaten
und sonstigen eigenen Gebrauch geeinigt.

Eine besondere Herausforderung für die Vertragsparteien war die
Umsetzung der vom Europäischen Gerichtshof in seiner
Padawan-Entscheidung gemachten Vorgaben für die Behandlung von durch
Wirtschaftsunternehmen angeschafften PCs, der sogenannten
Business-PCs.

Im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2016 gelten für
Gesamtvertragsmitglieder die folgenden Vergütungssätze:

– Verbraucher-PCs: EUR 10,55
– Business-PCs: EUR 3,20
– PCs mit einer Bildschirmdiagonale von bis zu 12,4 Zoll: EUR 8,50
– Workstations (ab dem 01.01.2014): EUR 3,20

jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Für Importeure und Hersteller von PCs, die den Gesamtverträgen
nicht beitreten, werden die Verwertungsgesellschaften Tarife
veröffentlichen. Da diesen Unternehmen der Gesamtvertragsnachlass von
20% nicht gewährt werden kann, werden die Tarife entsprechend höher
sein als die gesamtvertraglich vereinbarten, oben genannten
Vergütungssätze.

Die Vertreter der Verwertungsgesellschaften, Dr. Harald Heker
(ZPÜ), Dr. Robert Staats (VG Wort) und Dr. Urban Pappi (VG
Bild-Kunst) erklärten: „Der Vertrag beruht auf der Bereitschaft der
Vertragsparteien, sich für die Sicht der jeweils anderen Partei zu
öffnen. Dies hat die Parteien zusammengeführt und zeigt, dass bei
gutem Willen aller das Vergütungssystem für private
Vervielfältigungen in Deutschland funktioniert. Wir appellieren
jedoch an den Gesetzgeber, durch Einführung einer
Hinterlegungspflicht die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen,
dass auch während langer Verhandlungen der Geldfluss an die Urheber
und die Leistungsschutzberechtigten gewährleistet bleibt.“

Pressekontakt:
Gaby Schilcher, Pressesprecherin
E-Mail: presse@zpue.de, Telefon: 089/48003-557