Viele Unternehmen kennen GwG-Schulungspflicht nicht: Bis zu 5 Millionen Euro Bußgeld drohen

Vielen Immobilienmaklern, Steuerberatern und anderen Unternehmern ist nicht bewusst, dass sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen müssen. Bei Verstößen drohen seit 2025 Bußgelder von bis zu 5 Millionen Euro oder 10 Prozent des Jahresumsatzes. Das Bildungsunternehmen ShapeMinds bietet ab sofort eine vollständig digitale Schulungslösung an, die Betriebe vor diesen drastischen Sanktionen schützt.

Was das Geldwäschegesetz regelt

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet bestimmte Branchen zur aktiven Geldwäscheprävention. Dazu gehören neben Banken auch Immobilienmakler, Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte in bestimmten Fällen sowie Wirtschaftsprüfer. Die regelmäßige Mitarbeiterschulung ist dabei eine zentrale Pflicht nach § 6 des Gesetzes.

Drastische Strafverschärfung 2025

Besonders gravierend sind die Sanktionen bei Verstößen gegen die Schulungspflicht. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5 Millionen Euro oder 10 Prozent des Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zusätzlich werden Unternehmen seit 2025 im Rahmen des „Naming and Shaming“ öffentlich genannt, was zu erheblichen Reputationsschäden führt.

„Viele Einzelunternehmer und kleinere Betriebe wissen schlichtweg nicht, dass sie vom Geldwäschegesetz betroffen sind“, erklärt ein Sprecher von ShapeMinds. „Unwissenheit schützt jedoch nicht vor den hohen Bußgeldern. Unsere Online-Schulung hilft dabei, diese Wissenslücke zu schließen und gleichzeitig die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.“

Praxisnahe Online-Lösung für den Alltag

Die neue eLearning-Schulung vermittelt die gesetzlichen Grundlagen des Geldwäschegesetzes in leicht verständlicher Form und zeigt deren praktische Anwendung im betrieblichen Alltag. Mitarbeitende lernen, wie sie Compliance-Anforderungen korrekt umsetzen und verdächtige Transaktionen erkennen können.

„Wir haben bewusst auf theoretischen Überbau verzichtet und konzentrieren uns auf das, was im Arbeitsalltag wirklich relevant ist“, betont der ShapeMinds-Sprecher. „Die Schulung kann von überall aus absolviert werden – ob im Büro, im Homeoffice oder unterwegs.“

Zertifikat als Compliance-Nachweis

Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das als Nachweis für die ordnungsgemäße Erfüllung der Schulungspflicht gegenüber Aufsichtsbehörden dient. Dies ist besonders wichtig, da die neuen BaFin-Auslegungshinweise von 2025 eine lückenlose Dokumentation aller Schulungsmaßnahmen vorschreiben.

Kostenlose Demo verfügbar

Das Online-Format steht ab sofort zur Verfügung und kann zeit- und ortsunabhängig absolviert werden. Interessierte Unternehmen können neben der Vollversion auch eine kostenlose Demoversion nutzen, um sich von der Qualität und Praxistauglichkeit der Schulung zu überzeugen.

Die Schulung richtet sich gezielt an alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die mit Finanztransaktionen, Vermögensverwaltung oder entsprechender Beratung arbeiten – insbesondere an kleinere Betriebe und Einzelunternehmer, die ihre Pflichten bisher nicht kannten.

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