Von der Leyen ueberfordert

Zu dem Referentenentwurf zur Bemessung der Regelsaetze erklaeren die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm:

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf wird offenkundig, dass die zustaendige Bundesministerin Ursula von der Leyen mit der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ueberfordert ist.

Was die Regierungskoalition unter der durch das Bundesverfassungsgericht geforderten Transparenz und einem sachgerechten Verfahren versteht, wird daran deutlich, dass ueber die Hoehe der Regelsaetze am naechsten Sonntag zwischen Merkel und Westerwelle entschieden wird: „Daumen hoch oder runter“ wie bei Gladiatoren-Wettkaempfen ist dabei zwar gelebte spaetroemische Dekadenz, aber eben auch verfassungswidrig.

Verfassungskonform ist nur die konsequente Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und der daraus ermittelten Bedarfe. Wer zwanghaft so lange rechnet, bis der Regelsatz nicht den Wert von 400 Euro uebersteigt, versuendigt sich nicht nur an den Hilfeempfaengern, sondern auch am Urteil der Karlsruher Richter. Ein solches verfassungswidriges Vorgehen wird die SPD im parlamentarischen Verfahren nicht mittragen.

Gleiches gilt fuer die wenigen Regelungen, die bereits feststehen: So kritisieren die Wohlfahrtsverbaende die Fortschreibung der Regelsaetze auf Grundlage eines Misch-Indexes von Preissteigerung und Lohnentwicklung zu Recht als Verstoss gegen die Karlsruher Entscheidung, denn die allgemeine Lohnentwicklung hat mit dem Bedarf von Leistungsempfaengerinnen und Leistungsempfaengern zuerst einmal nichts zu tun.

Vollends blamiert sich Ursula von der Leyen mit den Leistungen fuer Kinder: Wer den ganzen Sommer die Republik damit beschaeftigt, wie wunderbar eine „Bildungschipkarte“ sei, jetzt aber nur „einen Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Hoehe von x Euro monatlich“ (Paragraf 28 Absatz 6 SGB II des Entwurfs) formuliert, und in der Begruendung verschaemt anmerkt, dass 25 bis 30 Euro im Jahr fuer die Mitgliedsbeitraege im Sportverein ausreichen, hat die Dimension des Problems nicht begriffen. Dabei sind die nunmehr vorgesehenen Gutscheine fuer die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nicht nur hochgradig buerokratisch und stigmatisierend, sondern stellen eben auch nicht sicher, dass entsprechende Angebote ueberhaupt zur Verfuegung stehen. Fuer die SPD ist es daher unabdingbar, dass die Infrastruktur geschaffen werden muss, damit Vereine moeglichst in Kooperation mit den Schulen flaechendeckende Angebote anbieten.

Allen Sachkundigen ist klar, dass die Gesamtkosten der Reform inklusive der Regelsaetze etwa bei zehn Milliarden Euro liegen werden. Dies geht aus Berechnungen hervor, die das Institut fuer Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur fuer Arbeit bereits im Jahr 2008 veroeffentlicht hat.

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