Vorsicht bei Werkstattbindung

Die Werkstattbindung hat weitere Nachteile: Kommt es auf einer Reise weit vom Wohnort entfernt zu einem Kfz-Schaden, der eine sofortige Reparatur erfordert, muss der Autofahrer unter Umständen einen Teil der Kosten selbst tragen, wenn er den Wagen in eine andere Werkstatt bringt als mit der Versicherung vereinbart. Bei anderen Versicherungsverträgen kann die Selbstbeteiligung steigen, wenn die Werkstattbindung nicht eingehalten wird. Gerade für Fahrzeughalter, die viel auf Reisen sind, kann dies ein erheblicher Nachteil sein.

Besondere Vorsicht ist für die Besitzer von Neuwagen und Jahreswagen geboten. Garantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, sind oft an eine regelmäßige Wartung in Vertragswerkstätten gebunden. Werden Reparaturen in anderen Werkstätten vorgenommen, riskiert der Fahrzeugbesitzer den Verlust der Herstellergarantie, da er gegen die Garantiebedingungen verstößt.

Sollen Leasingfahrzeuge oder fremdfinanzierte PKWs versichert werden, sollten vorher aufmerksam die Vertragsbedingungen gelesen werden. Viele Leasing- oder Finanzierungsverträge sehen vor, dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten nur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt vorgenommen werden dürfen. Sucht der Fahrzeughalter eine andere Werkstatt auf, kann dies zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages führen. Es ist daher vor Abschluss eines Versicherungsvertrages mit Werkstattbindung zu prüfen, ob das Fahrzeug vom Leasinggeber bei einem Kaskoschaden in einer festgelegten Werkstatt repariert werden muss. Ist dies der Fall, ist von einer Werkstattbindung dringend abzuraten.

Im Zweifelsfall sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts¬kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

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